Wer grenzüberschreitenden E-Commerce anbietet kommt – im Verkehr mit der Schweiz – nicht am Thema Zoll vorbei. Hier wurde vor nicht allzu langer Zeit die sogenannte Freigrenze für den Import von Waren eingeführt. Aktuell liegt diese bei CHF 5.-; d.h. wenn die MwSt weniger als 5.- beträgt, wird kein Zoll erhoben.

Mit dem aktuell gültigen Schweizer Mehrwertsteuer-Satz von 7.6% auf normale Güter entspricht das einem Warenwert von knapp CHF 66.-, beim reduzierten MwSt-Satz von 2.4% (beispielsweise für Bücher) ist das schon ein Warenwert von über CHF 200.-.  Zusatzkosten für Versand und Verpackung sind in diesen Berechnungen nicht berücksichtigt.

Wirklich kostspielig ist die Entrichtung der MwSt nicht – nein in der Schweiz haben wir beim Import gar noch Vorteile durch den im Vergleich mit der EU sehr niedrigen MwSt-Sätzen – die EU-Anbieter verrechnen idR. netto. Ins Geld gehen aber die happigen Verarbeitungsgebühren von bis zu CHF 30.- pro Sendung. Daher fordern nun Politiker, die Freigrenze zu verdoppeln, um den grenzübergreifenden Onlinevertrieb zu fördern.

Bestellung auf mehrere Lieferadressen bei amazon.com splitten

Bestellung auf mehrere Lieferadressen bei amazon.com splitten

Aber wie gewohnt werden die Mühlen in Bern hier seeeehr langsam mahlen. Innovative Anbieter wie Amazon haben das schon länger bemerkt.

Ihre Checkouts sind zwar noch nicht automatisiert, dass abhängig von den gekauften Gütern und den anzuwenden MwSt-Beträgen die Bestellungen gesplittet wird. Aber die Funktion, dass die Bestellung auf mehrere Adressen verteilt werden kann, ist schon erstaunlich prominent platziert.

Offiziell kommuniziert wird das natürlich nicht explizit, aber wer diese Hilfetexte studiert wird gerne von der Funktion zum Splitting der Order auf mehrere Adressen Gebrauch machen.

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