AGB-Checkbox: Kreditkarten Firmen bestehen auf Conversions-Hürde

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Kreditkarte (Bildquelle: http://pixabay.com/)

Unsere beiden Blogposts zu der Conversions-Hürde AGB-Checkboxen haben zu zahlreichen Reaktionen und Nachfragen geführt.

Gerne fassen wir nochmals zusammen.

Fakt ist, dass..

  • ..es weder in der Schweiz noch in Deutschland eine rechtliche Anforderung für solche Checkboxen gibt (vgl. Gastbeitrag von Rechtsanwalt Lukas Bühlmann)
  • ..es immer wieder zu unnötigen Abbrüchen oder Fehlfunktionen im Checkout kommt beim Komplettieren dieser Checkboxen
  • ..wir aufgrund von Messungen das Abbruchrisiko im Checkout alleinig aufgrund der Checkbox auf mind. 1-2% beziffern können
  • ..nicht mal bei der Zertifizierung durch TrustedShops solche Checkboxen gefordert werden
  • ..4 der Top-5 Onlineshops in der Schweiz zumindest bei Bestandskunden auf die Checkbox gänzlich oder auch nur das aktive Ankreuzen verzichten

Kreditkarten Firmen bestehen auf Conversions-Hürde AGB-Checkbox

Aufgrund der vielfältigen Reaktionen scheint jedoch klar, dass die praxisfernen Juristen der Kreditkarten-Firmen diese Conversions-Hürde verlangen. Die Akquirer also nebst dem bereits bekannten Conversions-Killer 3D-Secure den E-Commerce auch mit dieser Checkbox aktiv behindern.

Hierbei handelt es sich demnach nicht um eine zwingende rechtliche Bestimmungen, sondern vielmehr um eine unilaterale – also eine einseitige und einschränkende – Bestimmung der Kreditkarten-Firmen gegenüber den Onlineshops.

Dies legt die Vermutung nahe, dass die Kommissionen nach wie vor (zu) hoch sind, dass man sich Ausfälle leisten will oder kann.

Die Top-Onlineshops mit mehrstelligen Millionenumsätzen umschiffen diese Conversions-Hürde auf jeden Fall, in dem sie auf den Einsatz der AGB-Checkbox schlichtweg verzichten.



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Thomas Lang, Betriebsökonom und Wirtschaftsinformatiker, unterstützte Unternehmen bei der Strategieentwicklung von digitalen Vertriebsmodellen, beim Aufbau von digitalen Geschäftsmodellen, bei Expertisen rund um Onlinehandel und der operativen Umsetzung im Bereich Organisation, Prozesse, Innovation, Change-Management und Unternehmenskultur. Er ist Gründer der Carpathia AG, der unabhängigen und neutralen Unternehmensberatung für Digital-Business, E-Commerce und Digitale Transformation im Handel. Zudem ist er Autor von zahlreichen Fachartikeln und -studien, Dozent für Online-Vertriebsmodelle an verschiedenen Hochschulen sowie gefragter Keynote-Speaker zu E-Commerce und Digital Transformation im Handel. Er ist Initiator und Organisator der Connect - Digital Commerce Conference sowie des Digital Commerce Awards. Der von ihm gegründete Carpathia Digital-Business-Blog (https://blog.carpathia.ch) zählt im deutsch-sprachigen Raum zu den wichtigsten unabhängigen Publikationen im Digitalen Handel. Medien bezeichnen ihn als digitalen Vordenker, zitieren und interviewen ihn regelmässig . Am Mittwoch 17. November hat Thomas Lang für immer die Augen geschlossen.

6 KOMMENTARE

  1. Was muss den aus Sicht der Juristen genau gemacht werden?

    Vermutlich müsste die aktive Checkbox in der Datenbank auf dem Kundenprofil, respektive dem Auftrag für einen allfälligen Nachweis gespeichert werden.

    Ich kann das Pflichtfeld ja meist auf einfache Art und Weise durch Manipulationen am Script umgehen, da diese Abfrage ja meist Client seitig eingebaut wird.

    • Für die Juristen musst Du „dem Kunden die zumutbare Möglichkeit schaffen, vom Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen und der Kunde muss sich mit der Geltung einverstanden erklären“.

      Du speicherst ja ohnehin Timestamp, IP, Client, Browser-DNA etc. pro Transaktion und wenn der Klick auf den Kaufen-Button gleichzeitig die Akzeptanz der AGB beinhaltet und der Kunde dabei in zumutbarer Weise die Möglichkeit hatte, diese zur Kenntnis zu nehmen, erübrigt sich doch die Checkbox. Vgl. Amazon, Digitec, Zalando.

      • Ich glaube Du hast, wie ich auch beim 2. Mal lesen 😉 , den 1. Satz meines Kommentares übersehen. „Was muss den aus Sicht der Juristen genau gemacht werden?“

        Deine Ausführungen sind mir klar. Mir ging es mehr um die Ausführungen oder Begründung der Juristen und welchen Vorteil diese durch die Checkbox erwarten, wenn die Kontrollfunktion ja so oder so einfach umgangen werden kann.

        • Habe den 1. Satz schon gelesen, daher auch, was es nach geltendem Recht braucht. Was sich die Kreditkarten-Juristen von der Checkbox versprechen, weiss ich schlicht nicht.

          Es ist natürlich eine Illusion, dass irgendwer etwas genauer liest oder zur Kenntnis nimmt, wenn er ein Häckchen setzt.

  2. Bei Shops die auch Gastbestellungen anbieten ist dies natürlich äusserst ärgerlich, aber gleicht letzte Woche hatten wir die Inhaberin von ITandLaw bei uns in der Schule. Ihr Worschlag dazu ist, dass man bei der Registrierung den Kunden die Checkbox einmalig aktivieren lässt und diese Einstellung speichert. So sei dies rechtlich absolut save und diese Conversionshürde kann dann in Zukunft entfernt werden. Eine erneut Bestätigung müsse dann nur eingeholt werden, wenn sich die AGBs oder Datenschutzpolicy ändern würde.

    Dennoch wird uns dieses Ärgernis nicht komplett erspart bleiben. Ich arbeite gerade an verschiedenen Möglichkeiten, wie man dies als Trust-Element verwenden kann, dass durch die Checkbox nicht eine Malus, sondern ein Bonus entsteht.

  3. Wie akzeptiere ich eigentlich beim Offline-Einkauf die AGBs? Das findet dort ja genauso stillschweigend statt – ich habe bei der Migros jedenfalls noch nie irgendwelche AGB angetickt, auch wenn ich mit Kreditkarte bezahle…

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