„Post hilft Kunden virtuell auf die Sprünge“
So „tönt“ es heute Mittag aus der Mail-Inbox. Wer will denn nun wem auf die Sprünge helfen? Die heute von der Post versandte E-Mail würde m.E. doch den Tatbestand von Spam erfüllen, haben wir nun damit einen ersten schönen Präzedenzfall in der Schweiz?
Im Empfänger steht „EDV – Beratung Carpathia Consulting GmbH“ – wunderbar, so steht’s effektiv nur im Telefonbuch, sonst nirgends (ist ja nicht wirklich knackig & sexy). Also hat sich da die Post mal des Directories anderer Ex-Staatsbetriebe bedient für den Versand!?
Nehmen wir zudem die gute Checkliste von Nemuk zur Hand und verifizieren die Pflicht-Punkte:
- „Die Empfänger haben explizit zugestimmt, Informationen per E-Mail zu erhalten. Ausgenommen sind eigene Kunden.“ – nun ja, Kunden sind wir alle von der Post, können uns ja nicht wirklich wehren.
- „Wir bieten unseren Kunden ausschliesslich eigene und ähnliche Produkte an oder solche, die sie bereits bezogen haben.“ – dito.
- „In jedem Massenmail befindet sich ein funktionierender Abmeldelink.“ – Erster Tatbestand erfüllt für Spam
- „Wir lassen keine Drittanbieter in unserem Auftrag Werbemails verschicken, die sich nicht andas neue Gesetz halten.“ – Gem. Mail-Header ist www.dcl.ch für den Versand verantwortlich („identity=helo; helo=mail.dcl.ch; client-ip=195.141.96.135„)
Die Herkunft der Adressen scheint eindeutig zu sein (Directories), Abmeldelinks fehlen im Mailing und ein Drittanbieter war auch für den Versand verantwortlich wobei (noch) nicht geklärt ist, ob sich dieser an das Gesetz hält.
Also, wer hilft der PostMail nun auf die Sprünge, nicht nur virtuell sondern vor dem Kadi?
Die E-Mail Adressen für den Versand stammen ausschliesslich aus Datenbeständen vom Absender selber, nämlich PostMail. Das angesprochene Mailing ging nur an einen kleinen ausgewählten Teil der Kunden von PostMail, welche sich auf der Plattform http://www.postmail.ch (Member Services) registriert haben. Bei der Registrierung wird sowohl die physische Postadresse wie auch die E-Mail Adresse nach dem Double Opt-In Verfahren (Bestätigung im 2. Schritt) überprüft, um Missbrauch auszuschliessen.
Zu den aufgeführten Punkten der Checkliste von Nemuk:
– Mit der Registrierung bei http://www.postmail.ch wurden Sie Kunde von PostMail.
– Eine der Dienstleistungen der Member Services ist WebStamp (Briefmarken am PC selber erstellen). WebStamp ist eine der Frankierlösungen von PostMail, welche Gegenstand des Mailings waren.
– Im Gesetzestext (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG) steht „…problemlose und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit…“, was nicht zwangsläufig ein Abmeldelink sein muss. Wir nehmen entsprechende Meldungen per E-Mail, Brief oder Telefon (keine teure Hotline) entgegen. Den Abmeldelink werden wir als zusätzliche Option einführen
– Im Auftrag und im Namen von PostMail versendet die DCL (eine 100% Tochtergesellschaft von PostMail) Mailings an die Kunden der Member Services. Die Daten hierfür stammen ausschliesslich von PostMail.
Produkt Manager Member Services
Herzlichen Dank für diese Einschätzung. Weitere Kommentare zu diesem Thema sind hier zu finden: http://blog.internet-briefing.ch/2007/06/25/postspam-der-post-auf-die-spruenge-helfen-nicht-virtuell/