Datenschutzbestimmungen für Google Analytics Einsatz obligatorisch

1
2080
Google Analytics
Google Analytics

Gemäss dem deutschen Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) ist der Einsatz von Google-Analytics nur rechtlich unbedenklich, wenn dies in den Datenschutzbestimmungen der eigenen Website entsprechend mit einem Hinweis deklariert wird.

Heise berichtete gestern weiter:

Einen entsprechenden Vermerk habe Google auch in den Nutzungsbedingungen von Analytics aufgenommen. Dennoch kämen bisher nur wenige Webmaster der Verpflichtung nach, beklagen die BVDW-Vertreter. Dabei könne der erforderliche Hinweis im exakten Wortlaut aus den Datenschutzbestimmungen von Google direkt übernommen werden.

Darin versichert der Suchmaschinenbetreiber unter anderem auch, dass die gespeicherten IP-Adressen nicht mit anderen Daten bei Google verknüpft würden. „Die IP-Adresse wird lediglich zur Geo-Segmentierung genutzt“, bestätigt Thomas Brommund, Geschäftsführer der contentmetrics GmbH und ebenfalls Leiter des Arbeitskreises Erfolgskontrolle. Die IP-Adresse könne lediglich einem Standort zugeordnet werden, nicht aber einer natürlichen Person und sei damit für eine Consumer-Analyse irrelevant.

Vom Schweizer Datenschützer liegt diesbezüglch noch keine explizite Empfehlung vor. Ratsam ist ein entsprechender Hinweis dennoch in den eigenen Datenschutzbestimmungen.



letzter ArtikelVIP-Onlineshop brands4friends.de gewinnt den Jury-Innovationspreis Online-Shop des Jahres 2008
nächster ArtikelMigros: Friede, Freude, Eierkuchen statt aktive Information
Thomas Lang, Betriebsökonom und Wirtschaftsinformatiker, unterstützte Unternehmen bei der Strategieentwicklung von digitalen Vertriebsmodellen, beim Aufbau von digitalen Geschäftsmodellen, bei Expertisen rund um Onlinehandel und der operativen Umsetzung im Bereich Organisation, Prozesse, Innovation, Change-Management und Unternehmenskultur. Er ist Gründer der Carpathia AG, der unabhängigen und neutralen Unternehmensberatung für Digital-Business, E-Commerce und Digitale Transformation im Handel. Zudem ist er Autor von zahlreichen Fachartikeln und -studien, Dozent für Online-Vertriebsmodelle an verschiedenen Hochschulen sowie gefragter Keynote-Speaker zu E-Commerce und Digital Transformation im Handel. Er ist Initiator und Organisator der Connect - Digital Commerce Conference sowie des Digital Commerce Awards. Der von ihm gegründete Carpathia Digital-Business-Blog (https://blog.carpathia.ch) zählt im deutsch-sprachigen Raum zu den wichtigsten unabhängigen Publikationen im Digitalen Handel. Medien bezeichnen ihn als digitalen Vordenker, zitieren und interviewen ihn regelmässig . Am Mittwoch 17. November hat Thomas Lang für immer die Augen geschlossen.

1 KOMMENTAR

  1. Eigentlich braucht es keine Empfehlung, was zu tun ist, denn die Nutzungsbedingungen von Analytics schreiben eine solche Erklärung zwingend vor (siehe Artikel 8.1. der TOS):

    Sie sind ferner verpflichtet, an prominenten Stellen Ihrer Websites eine sachgerechte Datenschutzpolicy zu dokumentieren (und sich an diese zu halten). Auch werden Sie alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, die Aufmerksamkeit der Nutzer Ihrer Website auf eine Erklärung zu lenken, die in allen wesentlichen Teilen wie folgt lautet:

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Bitte fügen Sie ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie ihren Namen hier ein