Haushaltsgeräte Hersteller behindern E-Commerce

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Bereits vor 1 1/2 Jahren haben wir berichtet, dass Schweizer Haushalts Elektrohersteller den Onlinevertrieb zu verhindern versuchen. Nun schaltet sich auch die Wettbewerbskommission des Bundes (WEKO) ein und startete eine Untersuchung:

„Die Untersuchung soll zeigen, ob die Behinderung von Produktverkäufen über Online-Shops gegen das Kartellgesetz verstösst. Zum ersten Mal untersucht die WEKO damit Beschränkungen des Online-Handels. Die Ergebnisse sollen über die Branche hinaus grundsätzliche Kriterien für den Online-Handel festlegen.“

Zu Begrüssen ist, dass nebst dieser Untersuchung auch grundsätzliche Kriterien für den Online-Handel festgelegt werden, so lange diese nicht in Restriktionen münden. Gemäss der Mitteilung der WEKO richtet sich die Untersuchung vorerst gegen Electrolux und V-Zug. Beides Hersteller, die in der Schweiz im Markt für Haushalts-Grossgeräte (Waschmaschinen, Küchengrossgeräte etc.) eine dominierende Rolle haben.

„Die Electrolux AG hat ihren Händlern den Verkauf von Produkten über Online-Shops gänzlich untersagt. Die V-Zug AG hat ihren Händlern diesbezüglich gewisse Auflagen gemacht.“

Interessant ist die Argumentation, dass die Behinderung des Vertriebs über Onlineshops eine unzulässige Wettbewerbsabrede darstellen kann. Was bei den Kunden schon seit Jahren der Fall ist, wird nun auch „amtlich“ – der Onlinevertrieb ist dem stationären und Fachhandel gleichzustellen wettbewerbsrechtlich.

„Gemäss der am 28.06.2010 veröffentlichten Vertikalbekanntmachung der WEKO muss es Händlern prinzipiell möglich sein, das Internet zu nutzen und Online-Bestellungen von Kunden nachzukommen.“

Während andere Markenhersteller – vornehmlich aus anderen Branchen – das Potential des E-Commerce schon lange erkannt haben, braucht es bei gewissen Herstellern wohl den – hoffentlich nicht zu sanften – behördlichen Druck:

„Die Electrolux AG und die V-Zug AG haben ihre Bereitschaft bereits vorab signalisiert, im Rahmen der Untersuchung die grundsätzlichen Kriterien für den Online-Handel mit dem Sekretariat der WEKO einvernehmlich zu erarbeiten.“




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Thomas Lang, Betriebsökonom und Wirtschaftsinformatiker, unterstützte Unternehmen bei der Strategieentwicklung von digitalen Vertriebsmodellen, beim Aufbau von digitalen Geschäftsmodellen, bei Expertisen rund um Onlinehandel und der operativen Umsetzung im Bereich Organisation, Prozesse, Innovation, Change-Management und Unternehmenskultur. Er ist Gründer der Carpathia AG, der unabhängigen und neutralen Unternehmensberatung für Digital-Business, E-Commerce und Digitale Transformation im Handel. Zudem ist er Autor von zahlreichen Fachartikeln und -studien, Dozent für Online-Vertriebsmodelle an verschiedenen Hochschulen sowie gefragter Keynote-Speaker zu E-Commerce und Digital Transformation im Handel. Er ist Initiator und Organisator der Connect - Digital Commerce Conference sowie des Digital Commerce Awards. Der von ihm gegründete Carpathia Digital-Business-Blog (https://blog.carpathia.ch) zählt im deutsch-sprachigen Raum zu den wichtigsten unabhängigen Publikationen im Digitalen Handel. Medien bezeichnen ihn als digitalen Vordenker, zitieren und interviewen ihn regelmässig . Am Mittwoch 17. November hat Thomas Lang für immer die Augen geschlossen.

3 KOMMENTARE

  1. Na endlich, wurde ja auch Zeit. Vorreiter war hier wie immer wohl der dt. Markt. Ich hab genug Beispiele in den Aktenordnern, die auch die fixe Verkaufspreisvorgabe beschreiben. Ideal fur das Kartellamt.
    Auch wenn die Hersteller den Vertrieb im WWW verbieten, die Ware findet immer ihren Weg ins Netz. Ich sehe sowas als ein rückständiges Verhalten an.
    Ich werde mich jetzt hier nicht über all die Konzepte und Vor-&Nachteile auslassen …. Das artet sonst aus 😉

  2. Die Ware wird auf jeden Fall den Weg ins WWW finden. Unterstützen die Hersteller den Onlinevertrieb, dann haben sie die Möglichkeit, diesen Kanal auch gezielt und effektiv zu steuern, „notfalls“ auch als kontrollierten „Graumarkt“ etc. Sich zu verweigern nützt höchstens der Konkurrenz.

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