Verschiedene Markenhersteller haben immer wieder versucht, den Vertrieb ihrer Produkte über Onlineshops zu verbieten oder einzuschränken. Nun hat sich endlich die Wettbewerbskommission der Sache angenommen und sich reichlich Zeit gelassen, denn diese Wettbewerbsverzerrung – v.a. im Haushaltgerätemarkt – ist nun doch schon über 2 Jahre aktuell. Gut 1 Jahr dauerten nun die Untersuchungen.
Der heute kommunizierte Entscheid ist wegweisend und hat auch für andere Branchen Gültigkeit:
WEKO erklärt Behinderungen des Online-Handels für unzulässig
Mit Verfügung vom 11.07.2011 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) ihre Untersuchung wegen Behinderung des Online-Handels im Bereich der Haushaltgeräte abgeschlossen. Die WEKO kommt zum Schluss, dass Verbote von Verkäufen über Online-Shops grundsätzlich unzulässig sind und Internetverkäufe nur unter sehr restriktiven Voraussetzungen beschränkt werden dürfen.
(…) Selbst im Falle von zulässigen Beschränkungen des Online-Handels dürfen damit jedoch keinesfalls Parallelimporte verhindert oder Preisbindungen an die Wiederverkäufer vorgegeben werden
Die WEKO bezeichnet in Ihrem Entscheid den E-Commerce als sehr wichtigen Vertriebskanal für einen funktionierenden Wettbewerb gegenüber der Tagesschau:
Tagesschau vom 16.08.2011
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[…] Bereits im vergangenen Jahr musste die WEKO korrigierend eingreifen gegen Haushaltsgeräte-Hersteller wegen Behinderung des Onlinehandels. […]