Onlineshopping gegen Rechnung; Reputationsrisiken bei Abtretung der Forderung (Erfahrungsbericht)

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Die Schweiz ist ein Land von Rechnungszahlern; laut der letzten Statistik von VSV/GfK werden im Schweizer Versand- und Onlinehandel satte 87% der Bestellungen gegen Rechnung bezahlt. Daher gehört diese Zahlungsmethode unbedingt in jeden Onlineshop.

Was nun aber mit dem Debitorenrisiko? Integrierte Bonitätsprüfungen gehören zum Standard jedes Onlinehändlers und wer sich nicht um die Debitorenbuchhaltung, Mahnwesen, Inkasso etc. kümmern will, findet auch in der Schweiz einige Dienstleister die ihm das bequem abnehmen gegen eine Gebühr, die mittlerweile durchaus mit derjenige von Kreditkarten-Transaktionen vergleichbar ist. Parität bei den Zahlungsmethoden.

Soweit so gut. Der Onlineshop tritt aber nicht nur die Debitoren-Forderungen ab. Er tritt auch gewissermassen seine Reputation teilweise ab. Der Dienstleister, der die Forderung übernimmt, wird diese im Namen des Onlinehändlers in Rechnung stellen und ggf. mahnen wie auch das Inkasso oder die Betreibung bestreiten. Dabei kann es auch zu Fehlern und verärgerten Kunden kommen, die auch das Image des Onlineshops ankratzen können.

Denn mit der Abtretung der Forderung ist es nicht getan. Die After-Sales Prozesse müssen peinlich genau mit dem Dienstleister abgestimmt werden. Denn Retouren oder Gutschriften beispielsweise verändern die Forderungssumme.

Im Rahmen des Relaunches vom NettoShop.ch habe ich eine Testbestellung vorgenommen. Die Lieferung erfolgte im angekündigten Zeitfenster und war einwandfrei. Einige Wochen später nun folgt die Rechnung – und anscheinend hat man die Forderungen an PowerPay abgetreten, einer Dienstleistung der MF Finance AG.

Die Rechnung ist als Monatsrechnung deklariert und die CHF 2.40 Administrationsgebühr stechen gleich ins Auge. Moment, wieso Monatsrechnung und Gebühr? Ich habe doch nur bestellt und bin nicht im Zahlungsrückstand, denkt sich der Kunde wohl. Denn die Bestellbestätigung enthielt bereits eine Gebühr für CHF 1.50 für die Zahlungsart Rechnung:

Bestellbestätigung von nettoshop.ch inkl. Firmenname in der Adresse und Rechnungs-Zuschlag von CHF 1.50
Bestellbestätigung von nettoshop.ch inkl. Firmenname in der Adresse und Rechnungs-Zuschlag von CHF 1.50

OK, wenn man das Kleingedruckte liest, denn findet sich dort der Hinweis, dass neben der 1.5% Gebühr beim Onlineshop von Seiten Rechnungsanbieter nochmals eine Gebühr von 2.40 folgt.

Was nun aber weiter irritiert ist, dass der vorgedruckte Einzahlungsschein der Rechnung nur den Mindestzahlungsbetrag enthält. Der zweite ES ist blanko – wer nicht genau schaut und sich wie gewohnt den vorgedruckten zur Zahlung nimmt (die Rechnung traf mehr als 3 Wochen nach Bestellung ein), dürfte damit mutmasslich das Ziel von PowerPay erfüllen – Teilzahlung.  Und damit werden 15% Jahreszins auf dem durchschnittlichen Ausstand fällig gem. deren AGB Punkt 3.2.

Die 15% gelten in der Schweiz lt. Art. 14 des aktuellen Bundesgesetz über den Konsumkredit als Höchstgrenze. Oder im Volksmund als Grenze zum Wucherzins.

Auch wenn die MF Finance AG mit dem Service PowerPay wohl ganz im legalen Bereich wirtschaftet und dies juristisch sicher einwandfrei ist, blendet es die psychologische Ebene beim Kunden komplett aus.

Was findet beim Kunden auf der emotionalen Ebene statt?

  1. Kunde kauft beim Onlinehändler ein und entscheidet sich für Rechnungskauf; dafür zahlt er den Zuschlag von 1.50%. Diesen Entscheid hat er selber getroffen und ihn als fair erachtet. Er sieht diese Gebühr im Warenkorb, akzeptiert sie und bekommt sie per E-Mail bestätigt.
  2. Dem Kunden wird mehrere Wochen verzögert vom externen Dienstleister eine als „Monatsrechnung“ deklarierte Rechnung zugestellt. Das hört sich zwar nach einer zusätzlichen Dienstleistung an, hat der Kunde jedoch nicht bestellt und irritiert. Er hat ja keine Kundenkarte (= Monatsrechnung idR) und hat nur eine Einzelbestellung getätigt. Die Monatsrechnung zeigt zudem weder den Firmennamen noch die Einzelpositionen, was es buchhalterisch für den (mwst-pflichtigen Kunden) zusätzlich erschwert.
  3. Diese von ihm nicht bestellten „Monatsrechnung“ enthält eine zusätzliche Gebühr von 2.40. Diese hat er auch nicht bewusst akzeptiert und diese ärgert ihn.
  4. Der vorgedruckte Einzahlungsschein enthält nur den Mindestzahlungsbetrag. Wer die ganze Rechnung – so wie es der Regelunde wohl geplant hat – zahlt, muss den Einzahlungsschein selber ausfüllen. Nur wer sich für Teilzahlung entscheidet, dem wird die Zahlung sozusagen erleichtert. Der Kund fühlt sich verarscht verschaukelt.

Das Problem für den Onlinehändler? Er hat alles richtig gemacht – er hat überzeugt, verkauft und geliefert wie es der Kunde erwartet hat. Getrübt wurde das Erlebnis dann nachträglich durch die Abwicklung des beauftragten Zahlungsdienstleisters, dem er die Forderung abgetreten hat.

Und diese negativen Impulse setzt der Kunde – ob bewusst oder unterbewusst – mit dem Onlinehändler in Verbindung. Ob sich dieses  positiv auf die Wiederbestellrate auswirkt, muss jeder selber entscheiden. Ich selber mache ein Fragezeichen dahinter. Hat der Kunde im Sinne der Optimierung „converted“ zu Beginn, hat der Zahlungsdienstleister die zweite Conversion zum Stammkunden evtl. versaut beeinträchtigt. Der teuer akquirierte Neukunde wird u.U. nicht zum Stammkunden.

Denn der Onlinekunde will fair behandelt werden und erwartet einen einwandfreien Service ohne versteckte Fallstricke. In diesem Fall hat der Onlinehändler auch alle Erwartungen erfüllt – und trotzdem wird diese vom externen Dienstleister getrübte Erfahrung auf den Händler zurückfallen. Diesem Risiko muss sich jeder Händler bewusst sein – denn er tritt nicht  nur die Forderung ab – sondern auch einen Teil seiner Reputation.

Rechnung von PowerPay (MF Finance AG) für Bestellung bei nettoshop.ch mit CHF 2.40 Administrationsgebühr, ohne Firmenname in der Adresse, ohne Bestellpositionen.
Rechnung von PowerPay (MF Finance AG) für Bestellung bei nettoshop.ch mit CHF 2.40 Administrationsgebühr, ohne Firmenname in der Adresse, ohne Bestellpositionen.

Hinweis: Dieser Beitrag soll nicht davon abhalten, Rechnungsforderungen an einen spezialisierten  Dienstleister abzutreten. Dies ist in vielen Fällen eine empfehlenswerte Lösung. Händler müssen sich einfach der Risiken bewusst sein, ihre Prozesse fein abstimmen und vor allem auch den Dienstleister instruieren, was geht und was nicht.

 

Update 30-Sep-2014:

Dieser Artikel hat sehr viele Kommentare ausgelöst. Eine Vielzahl war nicht einverstanden mit dem Vorgehen des Shops rsp. Rechnungsdienstleisters und teilte hier ihre Erfahrungswerte mit. Nettoshop hat sich jedem nachvollziehbaren Fall angenommen  und unten kommentiert. 

Da wir unseren Blog nicht primär als Kundendienstkanal von Onlineshops sehen, haben wir uns entschieden, bei diesem Beitrag die Kommentarfunktion zu deaktivieren.

Bei Anliegen rund um die Zahlungsmodalitäten bei NettoShop wenden Sie sich bitte direkt an Frau Calabrese, Leiterin nettoSHOP.ch, . Sie steht Ihnen gerne via Mail unter carmen.calabrese@nettoshop.ch oder telefonisch unter 071 274 41 65 zur Verfügung.



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Thomas Lang, Betriebsökonom und Wirtschaftsinformatiker, unterstützte Unternehmen bei der Strategieentwicklung von digitalen Vertriebsmodellen, beim Aufbau von digitalen Geschäftsmodellen, bei Expertisen rund um Onlinehandel und der operativen Umsetzung im Bereich Organisation, Prozesse, Innovation, Change-Management und Unternehmenskultur. Er ist Gründer der Carpathia AG, der unabhängigen und neutralen Unternehmensberatung für Digital-Business, E-Commerce und Digitale Transformation im Handel. Zudem ist er Autor von zahlreichen Fachartikeln und -studien, Dozent für Online-Vertriebsmodelle an verschiedenen Hochschulen sowie gefragter Keynote-Speaker zu E-Commerce und Digital Transformation im Handel. Er ist Initiator und Organisator der Connect - Digital Commerce Conference sowie des Digital Commerce Awards. Der von ihm gegründete Carpathia Digital-Business-Blog (https://blog.carpathia.ch) zählt im deutsch-sprachigen Raum zu den wichtigsten unabhängigen Publikationen im Digitalen Handel. Medien bezeichnen ihn als digitalen Vordenker, zitieren und interviewen ihn regelmässig . Am Mittwoch 17. November hat Thomas Lang für immer die Augen geschlossen.

28 KOMMENTARE

  1. Als führender Online-Anbieter von Haushaltsgeräten und Unterhaltungselektronik bieten wir unseren Kunden seit dem Livestart unserer neuen Shoplösung am 01.06.2013 die wohl grösste Auswahl an Zahlungsmöglichkeiten an. Dabei stand und steht für uns Transparenz in Bezug auf die Kosten an oberster Stelle. Für Feedbacks und Verbesserungsvorschläge sind wir jederzeit dankbar und lassen diese wenn immer möglich sofort in unsere Prozesse miteinfliessen.

    Daher finden wir es schade, dass vor Ihrem Marketingbericht kein Dialog mit uns geführt wurde da einige Punkte seit fast über einem Monat (27.06.2013) bereits verbessert wurden.

    nettoSHOP.ch hat sich ganz bewusst für die monatliche Verrechnung bzw. Monatsrechnung entschieden. Dies nicht zuletzt um unseren Kunden einen möglichst schlanken und reibungslosen After-Sales Prozess anbieten zu können sowie in Bezug auf das von uns seit etwas mehr als einem Jahr eingeführte (in der Schweiz freiwillige) 10-tägige Umtauschrecht. So kann die Mehrheit unserer Kunden im Falle eines Umtausches diesen transparent und klar auf der Monatsrechnung erkennen und nachvollziehen.

    Auf die Administrationsgebühr von CHF 2.40 welche von unserer Partnerfirma pro Monatsrechnung erhoben wird weisen wir wie folgt hin:

    1. Auf der Startseite unter Service und Kundendienst => Zahlungsmöglichkeiten

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    2. Im Checkout unter Details zum Zahlungsmittel (Änderung 27.06.2013, 17.00 Uhr)

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    3. Mit dem Bestätigen bzw. Link der AGB Zahlen auf Rechnung

    4. Auf der Bestellbestätigung (Änderung 27.06.2013, 17.00 Uhr)

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    Wir sehen uns in der Art und Weise dieser Kommunikation auch dahingehend bestätigt, dass wir bei mehreren Tausend versandten Rechnungen nur eine Handvoll negativer Rückmeldungen erhalten haben. Aber auch diese nehmen wir sehr ernst und versuchen, die Kommunikation stetig zu verbessern – ganz nach unserem Motto (siehe auch Bestellung & Kontakt):


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    Freundliche Grüsse,
    Yves Haid
    Geschäftsführer CEO | Mitglied der Geschäftsleitung

    • Danke für das detaillierte Feedback, das ich sehr schätze. Wie bereits im Erfahrungsbericht erläutert bin ich überzeugt, dass dies rechtlich alles einwandfrei ist, mache jedoch ein Fragezeichen dahinter, ob das emotional auch der Kundenerwartung entspricht.

      Was aber sicher verbesserungswürdig bleibt ist, dass

      a) Die Rechnung von MF Service AG den Firmennamen nicht zeigt und damit nur dank Goodwill der Post zugestellt werden konnte
      b) Die Rechnung von MF Service AG nicht mwst-konform ist (es fehlt MwWst-Nr. und MwSt-Betrag oder -Satz)

      Der Beitrag soll einfach auf die Risiken der Abtretung hinweisen und zeigen, dass damit nicht alles per-se gelöst ist.

  2. Ich habe Ende letzten Jahres bei einem anderen Online-Versand und PowerPay-Partner ebenfalls einen Einkauf in höhe von rund 90 Fr. getätigt. Selbstverschuldet habe ich die erste Zahlungsfrist auf der Rechnung versäumt und bekam daraufhin von PowerPay eine der oben genannten Monatsrechnungen. Mit der darauf angegebenen Referenznummer zahlte ich den in der Mahnung genannten Betrag von – mit Mahn- und Bearbeitungsgebühren – rund 105 Fr. vollumfänglich.
    Nun ist Anfang Oktober(!) eine weitere Mahnung eingegangen mit einem Betrag, der mit rund 165 Fr. 1.5-mal so hoch war, wie der Betrag, den ich eigentlich schon bezahlt hatte. Auf Rückfrage mit Verweis auf meine bereits geleistete Zahlung (samt PostFinance-Auszug) wurde darauf hingewiesen, ich hätte irgendwelche Mahngebühren nicht beglichen und die nachfolgenden Mahnungen wären retourniert worden. Die Retournierung der Mahnungen liegt definitiv daran, dass – wie oben bereits erwähnt – der Firmenname von der Bestellung nicht von PowerPay übernommen wurde, was nicht mein Fehler ist. Trotz Aufforderung wurde mir ein detaillierter Saldoverlauf zur Darlegung des Zustandekommens des aktuellen Mahnbetrags bisher vorenthalten. Ich bin gespannt, wie das weitergeht.
    Für mich als Kunde steht jedenfalls fest, dass ich bei keinem Versand mehr einkaufen werde, der mit PowerPay zusammenarbeitet, da ich mir solchen unnötigen Ärger in Zukunft sicher ersparen will.

    • @Oliver
      Besten Dank für das Feedback. Wir sind selbstverständlich immer daran interessiert unsere Dienstleistung zu verbessern und auf die Bedürfnisse unserer Kunden auszurichten. Der Vollständigkeit halber erlauben wir uns Ihren Beitrag zu ergänzen, da unseres Erachtens nach wesentliche Elemente fehlen, welches es dem neutralen Leser nicht ermöglichen ein objektives Bild zu erlangen. Sie vergessen beispielsweise zu erwähnen, dass die Mahnung per 28.02.2013 fällig gewesen wäre. Die Zahlung erfolgte allerdings erst im März, wodurch automatisch erneut Mahngebühren entstanden sind. Unerklärlicherweise konnten die nachfolgenden Rechnungen nicht mehr zugestellt werden. Unsere Abklärungen bei der Post haben leider zu keinem Ergebnis geführt. Umso erstaunlicher war es, dass dann im Oktober die entsprechende Monatsrechnung an die identische Adresse erfolgreich zugestellt werden konnte. Da es sich um einen automatisierten Prozess handelt, wurden die in den Vormonaten aufgrund des Zahlungsverzugs entstanden Kosten in Ihrer Rechnung aufgeführt. Daher lag dieser Betrag höher als die ursprüngliche Einkaufssumme. Nach Ihrer Kontaktaufnahme im Oktober, wurde der Sachverhalt von uns geprüft. Wir teilten Ihnen anschliessend mit, dass wir auf sämtliche nach Ihrer Zahlung entstandene Kosten und Gebühren verzichten. Mit Erstaunen stellten wir fest, dass Sie kurz nach unserer kulanten Vorgehensweise diesen Beitrag verfasst haben. Eigentlich hätten wir aus Fairnessgründen erwartet, dass unser kundenfreundliches Verhalten in Ihrem Beitrag zumindest mit ein paar Worten erwähnt worden wäre.

  3. Auch ich bin in diese Falle getappt!
    Wegen 4 Tagen Verzug (wohlgemerkt: ich die Rechnung nach dem 20. November erhalten und sollte bis Monatsende einzahlen!) muss ich nun 50.- Mahngebühr zahlen.
    Der Kundendienst von Power Pay ist ja mal absolut unkompetent und dreist.
    Ich werde DEFINITIV NIE WIEDER irgendwo bestellen, wo Power Pay die Finger im Spiel hat!
    Netto Shop adieu!

  4. Ergänzung: Ich habe um den 25. Oktober rum bei Nettoshop bestellt, eine Woche später habe ich das Paket erhalten und erst nach rund 3 Wochen kam die Rechnung von Powerpay. Ich habe diese nach ca. 2 Wochen eingezahlt – offenbar war Monatsende vorgesehen, ich habe am 5. Dezember eingezahlt!
    Heute (März) muss ich 50.- Gebühren zahlen!
    Einfach nur eine Schweinerei, habe 2x den Kundendienst angerufen und wurde behandelt wie ein Schwerstverbrecher. Eine ganz unfreundliche und dreiste Frau am Telefon, absolut nicht hilfsbereit.
    Es scheint so, als würden diese Leute ihren Lebensunterhalt mit diesen Mahnungen verdienen.

  5. Ich habe bei Netto Shop ein Gerät bestellt. Lieferzeit 2 Wochen! Keine meldung. Habe in der Zwischenzeit bei einem anderen Anbieter bestellt und innert 3 Tagen erhalten.
    Ihr Gerät habe ich dann sofort nach Erhalt retourniert. Folge: Ich bekam eine Rechnung für BEARBEITUNGSKOSTEN. Diese habe ich nicht bezahlt. Seither bekomme ich jeden Monat eine höhere Rechnung, da sich Mahnkosten aufsummieren. Finde das sehr penibel und werde mich hüten je wieder bei netto shop einzukaufen.

    Freundliche Grüsse
    Marianne Schaffner

  6. Hände weg von PowerPay; das ist Abzocke! 26.– Gebühr (selbstverständlich erst auf einer kommenden nächsten „Monatsrechnung“ erscheinend) für eine Überweisung 1 Werktag nach dem Fälligkeitsdatum… Verbucht bei PowerPay war es wohl 2-3 Tage nach Fälligkeit. 1 Monat und 8 Tage später kam dann die neue Monatsrechung mit 26.– Gebühren.

    Ich werde nun den Online-Händler kontaktieren, ihn informieren und in Zukunft auf Online-Händler mit PowerPay-Verbindung verzichten und das Ganze auch im Bekanntenkreis streuen.

  7. Habe bei Media Markt bestellt und die Frist um einige Tage verpasst, da der Lohn erst anfangs Monat kommt konnte ich nicht Ende des vorgängigen Monates Zahlen. Habe dann jedoch den vollen Betrag überwiesen. ( Anfangs Mai). Heute ist nun eine Mahnung über den vollen Betrag plus Gebühren und Mahnkosten gekommen. Kann mit jemand helfen was ich nun tun soll/muss/kann? Wäre echt dankbar!

  8. PowerPay sind die allerletzten dieser Welt.

    Solche Betrügermaschen die auf sowas abzielen sollten geahndet werden.

    Aber die haben bestimmt ein gutes Gewissen, denn ein Tag über den Zahlungstermin berechtigt natürlich direkt eine Mahnung zu versenden.

    Früher hiess es noch, falls sich die Zahlung mit der Mahnung gekreuzt haben sollte, ignorieren Sie dieses Schreiben. Nicht so bei PowerPay.

  9. PowerPay und alle Firmen die mit dieser Geschäfte machen (z.b. nettoshop, conforama, mobile zone, buchmann electronics, etc) sind zu meiden. das sind alles unseriöse verbrecher die weggesperrt gehören. dass diese menschen noch ruhig schlafen können ist eine schande. dass so was in unserem land üblich ist lässt tief blicken.

  10. Auch Hawk macht mit Powerpay (krumme) Geschäfte. Die sind auf meiner Abschussliste und gehören angezeigt. Bin grad alle rechtlichen Schritte am Abklären.
    Auf jeden Fall gehört dies auf jedes Forum, jede Social Media Plattform gepostet: Alle, die mit Powerpay geschäften scheren sich keinen Deut um Kundenzufriedenheit!

  11. Hallo zusammen

    mir ist leider dasselbe passiert, wie Fabienne beschrieben hat. Mach einer Bestellung bei Media Markt habe ich nun diese MF Finance am Hals. Jeden Monat kriege ich neue haarsträubende Mahnungen, obwohl die eigentliche Leistung schon seit Monaten bezahlt ist. Alsich mich dann mehrmals beschwert habe, wurxe ich jedesmal unfreundlicher behandelt. Nun ich werde diese Geschichte an den Kassensturz weiterleiten und hoffe, auch wenn dieses dreiste Vorgehen legal ist, dass zukuenftige Kunden den Fehler nicht mehr begehen und davon absehen einen Kauf mit derartigen Folgen zu taetigen.

  12. Ich habe bei MediaMarkt bestellt und kann leider nur das bereits hier geschriebene wiedergeben. Das Verhalten geht gar nicht.

    Zahlungsfristen immer bis ende Monat (egal wann die Rechnungstellung ist) und wenn man einen Tag drüber ist, kommen gleicht die Mahngebühren und weitere Gebühren. Zudem steht in den AGB nichts von Zahlungsfristen und sie verweisen immer auf die Rechungsperiode nicht die Rechnungstellung.. Der Support ist die arme Sau, der ein solches Vorgehen dann jeweils den anrufenden Kunden erklären soll

    Ich meide nun alles was mit dieser Firma zu tun hat, dann lieber noch Gebühren an MC/Visa schenken (obwohl mir diese auch nicht gerade symphatisch sind).
    Also seit auf der Hut…

  13. An die objektiven Leser dieses Blogs

    Wir erlauben uns nachfolgend eine generelle Antwort auf die einzelnen Blogeinträge zu geben, damit sich der neutrale Leser eine objektive Meinung bilden kann.

    Einleitend ist zu sagen, dass die Zahlung mittels PowerPay Monatsrechnung lediglich eine von vielen angebotenen Zahlungsarten ist. Im Unterschied aber zu der Kreditkarten-, Debitkartenzahlung oder Vorauskasse, erhält der Kunde bei uns die Möglichkeit, erst nach Empfang der Ware den Kaufpreis zu begleichen. Im Vergleich zu den anderen Zahlungsarten fallen bei PowerPay ausserdem weder Jahres-, Bankkonto- oder Transaktionsgebühren an. Wir versenden jährlich über eine Million Rechnungen, weshalb die Anzahl der obigen Einträge somit entsprechend ins Verhältnis zu setzen ist. Die Mehrheit unserer Kunden ist mit unserer Dienstleistung zufrieden.
    Dennoch sind wir aber immer bemüht sämtlichen Kunden einen bestmöglichen Service anzubieten. Insofern bedanken wir uns bei dieser Gelegenheit bereits im Voraus für allfällige konstruktive Anregungen und Kommentare.

    Leider sind obige Einträge mehrheitlich unvollständig, was eine objektive Wahrnehmung des Sachverhalts praktisch verunmöglicht. Bspw. vermissen wir den Hinweis, dass wir bei Zahlungsverzug eine mehrtägige Kulanzfrist gewähren. Die Aussage, dass wir schon nach einem Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist Mahngebühren erheben, ist also klar falsch! Die Kritik über die Höhe unserer Mahngebühren ist ebenfalls nicht nachvollziehbar. Unsere 1. Mahngebühr über CHF 15 ist gleich wie bei der SBB (GA). Es gibt Krankenkassen, Steuerbehörden oder Kreditkartengesellschaften die bei der ersten Mahnng bis zu CHF 40 in Rechnung stellen.
    Ebenso sind die Aussagen zu relativieren, dass monatliche Rechnungen versandt werden, obwohl der Betrag schon bezahlt wurde. Korrekt dürfte es in diesen Fällen so sein, dass die Höhe der Einkaufssumme vermutlich beglichen wurde, allerdings dürften die in der Zwischenzeit aufgrund des Zahlungsversäumnis angefallenen Gebühren noch offen sein. Es ist daher völlig normal, dass die Kunden für diese ausstehende Beträge weitere Rechnungen erhalten. In solchen Fällen empfehlen wir den Kunden Kontakt zu unserem Kundendienst zu suchen.

    Abschliessend ist zu erwähnen, dass bei der Auswahl der Zahlungsart PowerPay Monatsrechnung stets unsere AGB akzeptiert werden müssen. Darin sind sämtliche Kosten und die Zahlungsmodalitäten transparent und detailliert aufgeführt.

    PowerPay Team

  14. Ich werde gerade durch Powerpay terrorisiert. Da ich eine Rechnung von 13.30 zu spät bezahlt habe, bekomme ich Rechnungen mit Mahngebühren am laufenden Band. Heute will man von mir 105.30 CHF für eine bezahlte Rechnung inklusive Administrationsgebühr von 13.30.

    Ich habe mehrfach versucht mit Nettoshop und Powerpay das Problem zu lösen. Man han den Fall an Intrum Justizia weitergeleitet. ich schätze wenn diese auch noch die Gebühren verlangen, sind wir nach einer BEZAHLTEN Originalrechnung von 13.30 bei über 250.- Betreibungsumme (kann alles Belegen). Diese Powerpay ist die übelst, unvernünftig sogar sadistisch. Und ja ich bin ganz Ihrer Meinung, man gibt die Reputation ab. Ich werde NIE wieder bei Shops bestellen welche mit diesen abartigen Powerpay zusammenarbeiten wie nettoshop.ch und internet.ch.

    • Sehr geehrter Kunde

      Besten Dank für Ihr Feedback welches wir auch gerne entgegennehmen, aber aus untenstehenden Gründen nicht ganz nachvollziehen können.

      Unsere Abklärungen mit PowerPay haben folgendes ergeben: Am 13.01.2014 haben Sie bei uns eine Bestellung im Wert von CHF 61.30 aufgegeben, die Lieferung erfolgte am 16.01.2014. Die Rechnung haben Sie von PowerPay Mitte Februar 2014 erhalten mit einer Zahlungsfrist bis am 28.02.2014. Am 21.03.2014 hat PowerPay die Zahlung in Höhe von CHF 61.30, also 21 Tage zu spät erhalten, die in der Zwischenzeit angefallenen Mahngebühren wurden nicht beglichen. Die erste Kontaktaufnahme Ihrerseits mit PowerPay fand jedoch erst am 17.06.2014 statt.

      PowerPay hat Ihnen am 18.06.2014 aus Kulanz angeboten, dass Sie nur die 1. Mahngebühr bezahlen müssen und die restlichen 3 Mahngebühren storniert werden. Auf diesen Vorschlag hat PowerPay weder telefonisch noch schriftlich eine Rückmeldung Ihrerseits erhalten. Bis zum 31.07.2014 erfolgte anschliessend keine Zahlung, daraufhin wurde Ihr Dossier am 06.08.2014 dem Inkasso übergeben.

      Am 14.08.2014 fand die zweite Kontaktaufnahme Ihrerseits mit dem PowerPay-Kundendienst statt, jedoch wollten Sie zu diesem Zeitpunkt auch keine Mahngebühren begleichen. Am 18.08.2014 habe ich mit Ihnen Kontakt aufgenommen, daraufhin haben PowerPay und ich uns darauf geeinigt, dass PowerPay Sie nochmals direkt kontaktieren wird, mit dem gleichen Angebot, dass Sie die 1. Mahngebühr begleichen sollen und anschliessend der Fall abgeschlossen sein wird. Die Kontaktaufnahme war leider durch mich und PowerPay erfolglos bis am 17.09.2014. An diesem Gespräch haben Sie sich mit der Kundendienstmitarbeiterin von PowerPay darauf geeinigt, dass Sie die Mahngebühr von CHF 17.80 begleichen werden und anschliessend der Fall abgeschlossen sei. Dieses Gespräch wurde durch PowerPay schriftlich bestätigt. Nach der Bestätigung haben Sie PowerPay geantwortet, dass Sie nun doch nicht damit einverstanden wären. Da Sie nicht auf diese Forderung eingehen möchten, bitten wir Sie, sich direkt mit dem Inkasso in Verbindung zu setzen.

      Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten stehe ich Ihnen gerne unter 071 274 41 65 zur Verfügung.

      Freundliche Grüsse

      Carmen Calabrese
      Leiterin nettoSHOP.ch

  15. Das gleiche Problem bei mir. Die Rechnung von CHF 74.04 habe ich zu spät, aber bereits mit Mahngebühren, Zins etc. bezahlt. Jetzt erhalte ich laufend Mahnungen (momentaner Betrag von CHF 157.35) – d.h. Mahngebühren von Mahngebühren, Zinseszins, was in der Schweiz verboten ist, Administrationsgebühren, welche fraglich sind, weil sie bei Mahngebühren eigentlich enthalten sein sollten usw. Ich annulliere die erneute Monatsrechnung nochmals und schreibe einen eingeschriebenen Brief und bin gespannt, wie es weiter geht – vor allem, da die Betreibung angedroht wurde.

    • Sehr geehrte Kundin

      Besten Dank für Ihr Feedback welches wir auch gerne entgegennehmen, jedoch aus folgenden Gründen mit der darin enthaltenen Bemängelung bezüglich Mahnwesen nicht einverstanden sind.

      Wir haben Ihre Bestellung vom 18.12.2013 mit dem Liefertermin am 19.12.2013 nochmals mit unserem Partner PowerPay abgeklärt und sind zu folgendem Schluss gekommen: Gemäss PowerPay wurde die erste Rechnung mit dem Betrag von CHF 74.05 am 15.01.2014 an Sie versendet, mit Zahlungsfrist bis 31.01.2014. Anschliessend wurden im Abstand von jeweils einem Monat 3 Mahnungen an Sie zugestellt, bevor PowerPay am 28.04.2014, also 3 Monate nach Zahlungsziel, eine Zahlung über CHF 95.- von Ihnen erhalten hat. Die bis dahin restlichen angefallenen Mahngebühren von CHF 90.- wurden jedoch bis 15.08.2014 nicht beglichen und aufgrund dessen wurden nun erneut weitere Mahnungen mit dem Gesamtbetrag von CHF 157.00 an Sie versendet.

      Wir haben dies nun mit PowerPay für Sie geklärt und Ihnen wurde der gesamte fällige Betrag von CHF 157.00 aus Kulanz storniert.

      Hoffe, Ihnen hiermit gedient zu haben und stehe bei weiteren Fragen gerne persönlich zur Verfügung unter 071 274 41 65.

      Freundliche Grüsse

      Carmen Calabrese
      Leiterin nettoSHOP.ch

  16. Ich bin alt. Ich habe Zeit und habe genügend Finanzen. Ich freue mich auf eine Auseinandersetzung mit Netto-Shop. Ich habe zwar nur eine Rechnung über (ursprünglich) 16.90 und lustige „Administrationsgebühr für die Rechnung“ von CHF 2.40, also kaum der Rede wert. Und trotzdem bin ich sauer. Auch wenn irgendwo im Kleingedrucktem steht, das Prüfungsgebühren des Managements fällig werden und die Energiespesen des Rechners noch zum Rechnungsbetrag später dazu kommen ist das Gebaren aussergewöhnlich, nicht sofort transparent. Diese Kundenverarschung wurde früher ähnlich bei den Reisebüros angewandt (auch damals von der Justiz vor der neuen Rechtsprechung als nicht illegal und nicht als hart an der Grenze zur Kundenverarschung angesehen) hat diese Art des Umgangs mit dem Kunden ein schales Geschmäckle.
    Gott sei Dank gibt es in den allermeisten Fällen genügend Alternativen.
    Ich halte allen die Daumen!

  17. Also eine Frage hätte ich jetzt schon. Ohne in irgend einer Weise sagen zu wollen ob Powerpay seriös ist oder nicht, möchte ich wissen, ob hier eigentlich nur Leute schreiben, die ihre Rechnung zu spät bezahlt haben? Es ist ziemlich lächerlich, wenn man über eine Firma herzieht, obwohl man selber den Fehler gemacht hat. Die Zahlungsmoral in der Schweiz wird immer schlechter und das ist auch der Grund – selber die Regeln missachten aber der andere ist schuld.
    Ich selber bezahle meine Rechnungen so wie ich soll und habe nie Probleme mit Powerpay und anderen Kreditkartenfirmen.

  18. Gerne beantworte ich Deine Frage. Ich habe wie andere auch, den Betrag für den bestellten und erhaltenen Artikel selbstverständlich innert weniger Tage nach Erhalt der Rechnung bezahlt. Wie sich das für alte, rechtschaffene, wohl erzogene Schweizer gehört. Allerdings sind die plötzlich auftauchenden „Monatsrechnungsgebühren“ nicht Gegenstand meiner ansonsten fristgerechten Zahlung. Ich selbst kann mich daher über meine Zahlungsmoral kaum beschweren. Oder?
    Aber eigentlich beinhaltet Dein Beitrag nicht das Kernproblem sondern eher Deinen tadellosen Charakter.

    • Sehr geehrter Kunde

      Leider können wir mit Ihren hier veröffentlichten Angaben keine Bestellung bei uns im System finden.

      Gerne würden wir Ihren Fall klären.

      Wir bitten Sie deshalb sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen. Sie erreichen mich unter 071 274 41 65.

      Freundliche Grüsse

      Carmen Calabrese
      Leiterin nettoSHOP.ch

  19. Ich kann hiermit nur bestätigen, was hier geschrieben wurde. HÄNDE WEG von allen Firmen die mit dieser, in meinen Augen am absoluten Limit der Legalität arbeitenden Firma Namens PowerPay zu tun haben. Dieser Rumpelverein verdient sein Geld mit überrissenen Mahngebühren und Verzugszinsen, die mit absichtlich verwirrenden Rechnungsstellungen erzielt werden. An alle, die mit dieser luschen Firma zusammenarbeiten: Von mir kriegt ihr mit Sicherheit keine Bestellungen mehr!

    • Guten Tag

      Leider können wir mit Ihren hier veröffentlichten Angaben keine Bestellung bei uns im System finden.

      Sollte sich Ihr Anliegen auf nettoSHOP.ch beziehen, können Sie sich direkt mit mir unter 071 274 41 65 in Verbindung setzen.

      Hoffen, Ihnen hiermit gedient zu haben und wünschen Ihnen einen schönen Tag.

      Freundliche Grüsse

      Carmen Calabrese
      Leiterin nettoSHOP.ch

  20. Ich muss Allen Recht geben!
    Nebst den überteuerten Gebühren, stellte man mir anstelle einer Rechnung gleich die Mahnung! Selbstverständlich inkl. sämtlicher Mahnkosten und Verzugszins.
    Da ich nicht gewillt bin sowas zu akzeptieren, zahlte ich nur den Rechnungsbetrag von den bezogenen Waren. Jetzt sollen die Gebühren usw. einfach stehenbleiben. Man wird sie mir ein nächstes Mal nachbelasten!

    Um ehrlich zu sein, ich finde es für Shop’s die mit der PowerPay zusammen arbeitet sehr schade!

    • Guten Tag

      Leider können wir mit Ihren hier veröffentlichten Angaben keine Bestellung bei uns im System finden.

      Sollte sich Ihr Anliegen auf nettoSHOP.ch beziehen, können Sie sich direkt mit mir unter 071 274 41 65 in Verbindung setzen.

      Hoffen, Ihnen hiermit gedient zu haben und wünschen Ihnen einen schönen Tag.

      Freundliche Grüsse

      Carmen Calabrese
      Leiterin nettoSHOP.ch

  21. Sehr geehrte Kundinnen
    Sehr geehrte Kunden

    Nach der obenstehenden Stellungnahme bzw. Richtigstellung zu den letzten PowerPay-Fällen wird die Kommentarfunktion dieses Blogeintrages nun deaktiviert, da leider doch diverse ungerechtfertigte Kommentare geäussert wurden. Wir achten stets auf Transparenz bei unseren Abläufen – sei es während des ganzen Checkout-Prozesses in unserem Onlineshop, in welchem wir die gesamten anfallenden Kosten aufführen oder auch bei allen anderen weiterführenden Abläufen im Shop. Sofern jedoch die Zahlungen verspätet beglichen werden, ist PowerPay gezwungen Mahnungen zu versenden. Wir bitten Sie deshalb, die Rechnungen in der entsprechenden, von PowerPay gesetzten Frist zu begleichen.

    Abschliessend möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie sich bei Missverständnissen oder Zahlungsfällen mit Klärungsbedarf gerne direkt an uns wenden können. Unsere Frau Calabrese, Leiterin nettoSHOP.ch, steht Ihnen gerne via Mail unter carmen.calabrese@nettoshop.ch oder telefonisch unter 071 274 41 65 zur Verfügung.

    Freundliche Grüsse

    Team nettoSHOP.ch

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