Jura mischt nun mit im E-Commerce. Ein neues Erlebnis oder doch nur kalter Kaffee? (Teil 1/2)

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Teil1: Vom Online-Verweigerer zum Direktverkäufer

Wenn ein Hersteller wie Jura wie am 15.10.2013 verlautbaren lässt, man verkaufe nun auch mit einem eignen Shop (Vorerst nur in der Schweiz) direkt an den Endkunden lässt das ja zunächst einmal aufhorchen. Schliesslich war man dort seit mind.  Februar mit dem Aufbau des Shops beschäftigt und in der Meldung der Internet World wurden neben kritischen Tönen auch neue interessante Ansätze genannt:

Die meisten Maschinen sind ab Lager in kurzer Zeit lieferbar, für den Raum Zürich bietet Jura außerdem eine VIP-Lieferung für Online-Bestellungen binnen zwei Stunden an. Im Schweizer Webshop können sich Kunden zudem von einer Beraterin im Live-Video-Chat beraten und die Geräte vorführen lassen.


Jura-Startseite-AusschnittAusschnitt der neuen Seite/Shop unter ch.jura.com

Der Schritt seitens Jura sich nun im Heimatland auch direkt an den Endkunden zu wenden ist nach der bisherigen Online-Verweigerung der letzten Jahre dann doch noch erstaunlich. Möglicherweise hat man sich bei Jura dann mal mit den 25 Fragen und Antworten zum Direktvertrieb von Herstellern drüben bei Kassenzone beschäftigt.

Bisher war es, zumindest in der Schweiz, nur sehr schwer möglich Jura Geräte online einzukaufen – Die Schutzmechanismen für den traditionellen Fachhandelskanal schienen sehr gut zu funktionieren. Für den Kunden zum Ärger. Denn das Bedürfnis auch die Produkte dieses Herstellers online über offizielle Kanäle zu beziehen scheint ja so gross zu sein, dass nun Jura selber beginnt diesen Kanal zu adressieren. Erfreulicherweise hat man sich bei Jura aber vorher noch mehr Gedanken zum online Vertrieb gemacht und bereits Anfang September Brack.ch zu einem  „Autorisierten Internethändler“ ernannt. (Pressmitteilung als PDF) Gemäss Branchenkennern wird es neben Brack noch weitere Händler mit diesem Status geben.
Jura-Autorisiert

Hersteller versuchen sich ja auch in der Schweiz immer wieder daran, den Onlinevertrieb insbesondere über Marktplätze zu regulieren (Bsp. Mammut) und speziell die Hersteller von Haushaltsgeräten haben sich immer wieder mit ihren Verhaltensweisen als „Verhinderer“ hervorgetan und auch schon die WEKO beschäftigt.

Besonders interessant sind hierbei natürlich die Preisunterschiede – zwischen Fachhandel und Online, und im internationalen Vergleich. Die grundsätzlich grossen Gefälle selbst nur für die Schweiz,  hat David Blum in seinem „Weisswaren“ Beitrag sehr schön beschrieben.

 

Der Schweizer Kunde wieder einmal der „Dumme“?

Eine kurze Betrachtung des Preisgefüges bei Kaffeevollautomaten im Markt D-A-CH bringt doch einige interessante Erkenntnisse zu Tage. Auffällig ist, dass es im Markt AT schon recht viele autorisierte online Händler gibt, in D nur sehr wenige und in CH aktuell erkennbar nur einen.

Von den 19 angebotenen Kaffeevollautomaten auf der CH Seite von Jura sind einige Modelle nicht direkt online zu erwerben. So z.B. ist die „Jura IMPRESSA J9.3 One Touch TFT Carbon“ nur mit einem UVP von CHF 2‘390.- (inkl. MwSt.) ausgezeichnet.

Jura-Impressa-CarbonNicht alle Artikel online erhältlich.

Dieses Modell ist jedoch bei einigen Shops erhältlich und wurde daher für einen Preisvergleich herangezogen. Für die Vergleichbarkeit wurden Europreise mit einem Kurs von 1.23 umgerechnet und bei den Nettowerten um die jeweilige MwSt. bereinigt.

Alle Preise in CHF (inkl. und exkl. jeweiliger MwSt.)

Anbieter & Preise in CHF (Kurs: 1.23) vom 1.11 Hersteller Nummer

Schweiz
Brutto / Netto

Deutschland
Brutto / Netto

Österreich
Brutto / Netto

Jura(CH) 13773

2‘390 / 2‘213

Brack.ch 13773

2‘279 / 2‘110

Nettoshop.ch 13773

2‘390 / 2‘213

Galaxus.com (CH) 13770

1‘899 / 1‘758

Geizhals (DE) 13770

2‘418 / 2‘031

Jura (DE) 13770 n.a.
Geizhals.at (AT) 13770

2‘239 / 1‘865

 

In der Schweiz handelt es sich um die Herstellernummer 13773 und exakt dieses Modell ist bei Brack und bei Nettoshop erhältlich. Alleine hier sind schon deutliche Preisunterschiede zu sehen. Nettoshop welcher sich nicht als autorisierter Händler zu erkennen gibt, hält sich an den UVP, während Brack dagegen das Gerät über CHF 100.- günstiger anbietet.

Grundsätzlich auffallend ist, dass um die Mehrwertsteuer bereinigt das Preisniveau in Deutschland, aber insbesondere in Österreich doch spürbar unter dem des Schweizer Marktes liegt. Das ist leider auch bei Schweizer Herstellern nichts Neues und wird von Konsumentenschützern auch immer wieder berechtigterweise kritisiert.

 

Grauimporte auch bei Kaffeevollautomaten?

Schaut man sich dann die „Migros-TochterGalaxus an, dann wird es spannend. In jeder Hinsicht:
Dort wird das Modell mit der Herstellernummer 13770 für sagenhafte CHF 1‘899.- (inkl. MwSt.) angeboten.

Was ist der Hintergrund?
Die Nummer 13770 ist die offizielle Herstellernummer dieses Gerätes für den Europäischen Markt. Entweder ist der Stromanschluss unterschiedlich oder aber die Schweiz wird aus einem anderen Grund mit einem anderen Modell bzw. Preis bedient. Alle Geräte aus Offiziellen Kanälen sind mit einer Herstellergarantie von 25 Monaten versehen.

Somit muss ein Galaxus-Kunde bei der Bestellung dieses Gerätes möglicherweise mit einem Adapterstecker oder evtl. mit Problemen bei der Herstellergarantie leben. Dies scheint man bei Galaxus  jedoch zu umgehen, da als Service Center für die  Garantieabwicklung nicht Jura, sondern der Anbieter Sertronics angegeben ist. Auch hier werden 25 Monate Garantie gewährt. Produktbilder sind auf der Seite keine enthalten – möglicherweise hat Jura dort die Verwendung von Original-Hersteller-Bildern untersagt und bei Galaxus ist man noch nicht zum Fotografieren gekommen. 😉 Bei den technischen Daten ist bei den Spezifikationen ein Link auf einen autorisierten Internethändler (d-living.de) in Deutschland platziert. (Im Original ein Affilitae-Link) Möglicherweise ein Hinweis auf die Herkunft der Produkte. Dieser Anbieter verkauft das Gerät für Netto CHF 2’015 und müsste über saftige Margen verfügen, wenn er als Lieferant für Galaxus fungieren würde.

Galaxus schafft es also das Europäische Modell 20% unter dem Schweizer UVP bzw. und sogar noch 6% unter den tiefen Preisen in Österreich anzubieten. Die Vermutung liegt also nahe, dass von dort ein Fachhändler als Lieferant für Galaxus auftritt, denn ein offizieller Distributor, sofern es überhaupt einen gibt, wird sicher nicht Gefahr laufen mit der Unterstützung dieser Grauimporte seinen Vertrag mit Jura zu gefährden. Dieses wäre ja über die Seriennummern einfach zu verfolgen.

Natürlich wird ein Händler in AT noch genügend Marge haben um das Gerät noch mit einem z.B. um 15% reduzierten Preis an Galaxus verkaufen zu können. Von dieser ohnehin recht tiefen Marge müsste Galaxus dann ja noch die Garantiefälle mit Sertronics direkt begleichen. – ob die Händler in der Schweiz über so viel Luft verfügen, ist zu bezweifeln. Zu hoch wäre für Jura das Risiko, dass dann auch Fachhändler hier in der Schweiz sich alternativer Kanäle bedienen könnten und so auch an der Preisspirale drehen.

 

Fazit:

Jura hat in Sachen Online-Vertriebskanäle, Europäische Preise, und Grauimporte noch einige Hausaufgaben zu machen. Auffällig ist dabei schon der Preisunterschied zwischen Deutschland und Österreich. Aber Hauptsache man ist nun auch mit einem eigenen Angebot online und versucht die Ware zu UVP’s welche selbst von autorisierten Händlern unterboten werden, an den Endkunden zu vermarkten. Auch wenn man hier vor der Erschliessung des direkten Kanals zum Endkunden  zuerst mit der Etablierung von autorisierten Online-Händlern begonnen hat, ist die Situation für den Schweizer Konsumenten eher verwirrend. Und es gibt scheinbar genügend Raum für Parallelimporte.

Dass der Fachhandel zumindest in Zürich in die Lieferkette mit einem 2h Lieferservice integriert wird, ist ein interessanter Ansatz – der aber die grundsätzlichen hier dargestellten Probleme nicht lösen kann.

Die immer wieder angeführte Argumentation von Herstellern für die Direktvermarktung sind ja die der Produktpräsentation und die Qualität im Prozess und im Service.

Wie es da bei Jura so aussieht, wird im 2. Teil dieses Beitrages  näher betrachtet.



2 KOMMENTARE

  1. Jura bleibt seiner Strategie treu.
    „Der Schweizer Leistungsempfänger ist eine wohlhabendes, geistig beschränktes Individuum … im Zentrum unseres Denkens steht die Maximierung des Deckungsbeitrags auf dem einzelnen Kaufabschluss … Einkaufstouristen sind Landesverräter … und wo wir selber fertigen und einkaufen, geht niemanden etwas an …“

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