Mögliches Widerrufsrecht in der Schweiz für den E-Commerce wird konkreter

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Vergangene Woche hat die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates den Entwurf für ein mögliches Widerrufsrecht in der Schweiz publiziert. Demnach erkennt sie ein erhöhtes Schutzbedürfnis für Konsumenten bei Käufen im Internet oder via Telefon bei Konsumverträgen, wo sich die Vertragsparteien physisch nicht begegnen.

Bislang kannte die Schweiz nur ein 7-tägiges Widerrufsrecht beim sogenannten Haustürverkauf (Art. 40a ff. OR). Versandhandelsgeschäfte sollen nun diesem gleichgestellt werden, wobei die Widerrufsfrist analog Deutschland 14 Tage betragen soll.

Wie Lukas Bühlmann in seinem Blog zusammenfasst, sind jedoch gegenüber der ursprünglichen Fassung einige nicht praktikable Formulierungen entfernt wurden. Zudem sieht der Gesetzesentwurf weitere Ausnahmen vor:

Der umfassend überarbeitete Gesetzesentwurf sieht im Vergleich zum Vorentwurf insbesondere zusätzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht vor, namentlich für Konstellationen, in denen ein Widerrufsrecht nicht sachgerecht oder praktikabel wäre. So soll das Widerrufsrecht beispielweise erst für Käufe und Dienstleistungen von mehr als 100 Franken gewährt werden müssen. Ausserdem sind neu ausdrückliche Ausnahmen für öffentliche Versteigerungen und Lebensmittel vorgesehen.

Darüber hinaus sind neu gewisse Gründe aufgeführt, die zum Erlöschen des Widerrufsrechts führen. Das Widerrufsrecht erlischt insbesondere, wenn der Konsument die Sache in einer Weise gebraucht, die über die Prüfung der Vertragsmässigkeit und Funktionsfähigkeit hinausgeht.

Über Notwendigkeit eines Widerrufsrechts lässt sich streiten – ich bin nach wie vor der Meinung, es braucht ein solches nicht. Der E-Commerce lässt sich grundsätzlich mit den bestehenden Gesetzen regeln, die auch den herkömmlichen Handel regeln.

Kommt hinzu, dass im Onlinevertrieb weder eine Druck entsteht noch kann sich der Konsument wohl kaum anderswo so detailliert über den Artikel, die Leistungen, Bewertungen, Social-Proofs etc. informieren.

Aber wie weltfremd unsere Parlamentarier argumentieren, muss einem bei folgendem Satz aus dem Bericht der Rechtskommssion schon zu denken geben:

 



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Thomas Lang, Betriebsökonom und Wirtschaftsinformatiker, unterstützte Unternehmen bei der Strategieentwicklung von digitalen Vertriebsmodellen, beim Aufbau von digitalen Geschäftsmodellen, bei Expertisen rund um Onlinehandel und der operativen Umsetzung im Bereich Organisation, Prozesse, Innovation, Change-Management und Unternehmenskultur. Er ist Gründer der Carpathia AG, der unabhängigen und neutralen Unternehmensberatung für Digital-Business, E-Commerce und Digitale Transformation im Handel. Zudem ist er Autor von zahlreichen Fachartikeln und -studien, Dozent für Online-Vertriebsmodelle an verschiedenen Hochschulen sowie gefragter Keynote-Speaker zu E-Commerce und Digital Transformation im Handel. Er ist Initiator und Organisator der Connect - Digital Commerce Conference sowie des Digital Commerce Awards. Der von ihm gegründete Carpathia Digital-Business-Blog (https://blog.carpathia.ch) zählt im deutsch-sprachigen Raum zu den wichtigsten unabhängigen Publikationen im Digitalen Handel. Medien bezeichnen ihn als digitalen Vordenker, zitieren und interviewen ihn regelmässig . Am Mittwoch 17. November hat Thomas Lang für immer die Augen geschlossen.

5 KOMMENTARE

  1. Ein grosszuegigeres Widerrufsrecht als 7 Tage ist durchaus notwendig, da der Versand teilweise bis zu 3 Tage dauern kann und dann fast umgehend die Entscheidung fuer den Widerruf getroffen werden muss.

    Ein Widerrufsrecht bei 14 Tagen ist nur gut und billig.

    • Unabhängig wie grosszügig die Frist für das Widerrufsrecht ist – ob 7, 10 oder 14 Tage; nach europ. Gesetzgebung beginnt die Frist erst ab Zustellung beim Kunden zu laufen. D.h. ist unabhängig von der Versanddauer.

  2. Ich kann mich hier nur dem Autor anschliessen, die genannten Argumente (auch in den vorderen Artikeln) zeigen ein sehr hohes Mass an Verständnis für die aktuelle Situation.

    Manchmal muss man sich schon fragen, wer dieses Gesetz durchbringen will, schaut man sich z.B. den 10 vor 10 beitrag vom letzten Mittwoch an, wird einem schnell klar, dass die Befürworter wenig von der Materie begriffen haben.

    Wird ein solches Gesetz eingeführt, so wird das grosse Nachteile haben – insbesondere für den Endkonsumenten. Für die Post ist’s natürlich ein riesen Zuwachs – die sollen jedoch das aktuelle Paketvolumen korrekt bewältigen.

    Ich hoffe auf Vernunft der Schweizer, wenn es um die Wurst geht…

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