Wie Markenhersteller über Rabatte versuchen, den Onlinehandel zu diskriminieren

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Das Deutsche Bundeskartellamt hatte einiges zu tun. Musste es doch in jüngster Vergangenheit einige Markenhersteller zurückpfeifen die versuchten, über einseitige Rabattvereinbarungen den Onlinehandel einzuschränken.

Just vor Weihnachten wurde der Fallbericht der Bosch Siemens Hausgeräte GmbH, München (BSH) publiziert. Deren Vereinbarungen lauteten wie folgt:

„Das Rabattsystem hatte BSH in den Jahresvereinbarungen mit Fachhändlern eingeführt, die BSH-Geräte sowohl über ein stationäres Ladengeschäft als auch über einen Webshop absetzen (sog. Hybridhändler). Die Leistungsrabatte setzten am Herstellerabgabepreis an und fielen umso niedriger aus, je mehr Umsatz ein Hybridhändler über seinen Webshop erzielte.

Da BSH das Rabattsystem für 2014 anpasste und ausgewogen auslegte, wurde das Verfahren eingestellt (Fallbericht als PDF).

Ähnlich gelagert auch der Fall von Gartenprodukte-Hersteller GARDENA vom November dieses Jahres:

„Konkret ging es um sogenannte gestaffelte Funktionsrabatte, die GARDENA letztlich daran geknüpft hatte, auf welchem Vetriebsweg (stationär oder online) das Produkt verkauft wurde. (…) Das Bundeskartellamt hat diese Konditionen geprüft und darin ein verbotenes sog. Doppelpreissystem gesehen, da die Funktionsrabatte so ausgestaltet waren, dass ein Händler nur über seinen stationären Absatz in den Genuss der vollen Rabatte kommen konnte.“

Auch hier wurde das Verfahren eingestellt, da GARDENA eine Neuregelung zugesagt hätte (Fallbericht als PDF).

Auch die Schweizer Wettbewerbskommission WEKO ist immer wieder mit ähnlich gelagerten Fällen konfrontiert bei welchen Markenhersteller sich immer noch mit Händen und Füssen mit Rabatten versuchen gegen den Onlinevertrieb zu wehren rsp. dessen Kontrolle nicht verlieren wollen.

So lassen sich Fälle von Electrolux/V-Zug, Mammut, Jura, BMW, Nikon und weiteren jeweils in den Jahresberichten nachlesen. Ein eigentliches Armutszeugnis oder Bankrotterklärung an den freien Wettbewerb der in manchen Augen für online nicht gelten soll.



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Thomas Lang, Betriebsökonom und Wirtschaftsinformatiker, unterstützte Unternehmen bei der Strategieentwicklung von digitalen Vertriebsmodellen, beim Aufbau von digitalen Geschäftsmodellen, bei Expertisen rund um Onlinehandel und der operativen Umsetzung im Bereich Organisation, Prozesse, Innovation, Change-Management und Unternehmenskultur. Er ist Gründer der Carpathia AG, der unabhängigen und neutralen Unternehmensberatung für Digital-Business, E-Commerce und Digitale Transformation im Handel. Zudem ist er Autor von zahlreichen Fachartikeln und -studien, Dozent für Online-Vertriebsmodelle an verschiedenen Hochschulen sowie gefragter Keynote-Speaker zu E-Commerce und Digital Transformation im Handel. Er ist Initiator und Organisator der Connect - Digital Commerce Conference sowie des Digital Commerce Awards. Der von ihm gegründete Carpathia Digital-Business-Blog (https://blog.carpathia.ch) zählt im deutsch-sprachigen Raum zu den wichtigsten unabhängigen Publikationen im Digitalen Handel. Medien bezeichnen ihn als digitalen Vordenker, zitieren und interviewen ihn regelmässig . Am Mittwoch 17. November hat Thomas Lang für immer die Augen geschlossen.

1 KOMMENTAR

  1. Es ist der Hammer, was sich die Hersteller erlauben um die Verbraucher zu melken. Aber das sich so wenig Händler wehren ist noch erstaunlicher. Hohe Strafzahlungen und negative Presse sind wohl die einzige Chance, diesem Raubrittertum entgegen zu wirken.

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