In der Schweiz scheint die Einführung des Widerrufsrecht auch im Onlinehandel schon fast beschlossene Sache zu sein, obwohl die Argumentation teilweise hanebüchen ist. Das ein solches Widerrufsrecht gerade eine Missbrauchseinladung bspw. bei Spezial-Event wie die Fussball-WM ist, zeigt eine aktuelle Umfrage von TrustedShops.
Wir übernehmen den nachfolgenden Beitrag aus dem Shopbetreiberblog mit freundlicher Genehmigung.
Zur WM wird der Online-Shop zum Leihhaus
Zur Fußball-WM in Brasilien verzeichnen Online-Händler einen Anstieg bei den Bestellungen. Dies gilt vor allem für Unterhaltungselektronik. Allerdings werden diese Artikel auch öfter als sonst innerhalb der Widerrufsfrist zurückgeschickt. Ist der Online-Handel zum Leihhaus im Internet geworden?
Trusted Shops hat in einer Stichprobe bei Online-Händlern in Deutschland zu Beginn der WM nachgefragt. Befragt wurden nur Händler von Unterhaltungselektronik, da diese im Vergleich zu Händlern mit Fanartikeln oder Waren ohne direkten Bezug zur WM eine weitaus höhere Relevanz für die Retouren ausweisen.
Mehr als die Hälfte der Online-Händler erwartet im Zuge der WM für ihre Online-Shops gezielte Leihhausbestellungen. Also Bestellungen, mit denen keine Kaufabsicht verbunden ist.
Auch wenn für manchen Shopbetreiber diese Leihhausbestellungen einen Missbrauch darstellen, ist dieses Vorgehen aus rechtlicher Seite vollkommen legal. Auch die Neuregelung der Rücksendekosten im Zuge des neuen Verbraucherrechts werden daran nicht wirklich etwas ändern.
Denn bei einem Verkaufspreis von 1.000 Euro und mehr für einen großformatigen Plasma-Bildschirm, rechnet sich die Leihhausbestellung für den Verbraucher allemal, selbst wenn er dafür die Kosten der Rücksendung übernehmen muss.