Interessant, dass in der heutigen oft umfassend optimierten E-Commerce Welt ein Relikt überlebt zu haben scheint: Die Checkboxen im Checkout generell und die Checkbox bei den AGB speziell. Braucht es die überhaupt?
Aus Conversions-Sicht ist klar; jedes Eingabefeld das sich einsparen lässt, ist ein gutes Feld. Und gerade bei obligatorischen Eingaben, bei denen es ohne den richtigen Wert nicht weitergeht, ist es besonders brisant. Denn ein Eingabefeld ist nichts anderes als, wenn der Händler dem Kunden eine Frage stellt. Und der Kunde kann diese jederzeit nicht im Interesse des Händlers beantworten.
Zudem ist ein solches Feld immer mit Algorithmen hinterlegt, welche den Wert validieren und ggf. eine Fehlermeldung präsentieren. Programmcode also, der auch mal fehlerhaft sein kann. Oder das Feld wird aus irgendeinem Grund nicht dargestellt oder nicht korrekt validiert, was öfters passiert als man zu hoffen wagt. Und dann ist er weg, der vermeintliche Umsatz.
Ist die AGB-Checkbox überhaupt gesetzlich vorgeschrieben?
Wenn man sich all die vielen Onlineshops ansieht die darauf bestehen, könnte man das meinen. Dem ist aber gar nicht so!
Es muss lediglich auf die Geltung der AGB hingewiesen werden und dem Kunden ist eine zumutbare Möglichkeit zu schaffen, davon Kenntnis zu nehmen. Nicht mehr und auch nicht weniger.
Empfohlen wird ein Link auf die AGB in unmittelbarer Nähe des Kaufen-Buttons wie auch eine Verlinkung von jeder Seite (vgl. Gastbeitrag zur juristischen Beurteilung der AGB-Checkbox von Rechtsanwalt Lukas Bühlmann).
Und es ist eine Mär zu glauben, dass 100% der Kunden die Checkbox einfach anklicken. Warum auch? Es wird ja eine Frage gestellt (einverstanden mit den AGB?) und da kann man sich das doch nochmals überlegen. Oder man sieht die Box erst gar nicht. Nach unseren Erfahrungswerte straucheln immer wieder potentielle Kunden – so kurz vor dem Ziel – über diese Box.
Nehmen wir an, es sind „nur“ 1-2%. Das ist bei drei-stelligen Millionenumsätzen doch entgangener Umsatz im niedrigen Millionenbereich. Und dies alleinig wegen der AGB-Checkbox. Wer „ganz mutig“ ist und noch mehr zwingende Checkboxen platziert, riskiert deutlich mehr.
Daher ist es auch wenig verwunderlich, dass die umsatzstärksten Onlineshops der Schweiz diese AGB-Checkbox sang- und klanglos abgeschafft haben.
Ein Blick auf die Top-5 genügt:
Nr. 1 Digitec.ch [geschätzter Umsatz 2013: CHF 510 Mio]
Digitec verzichtet auf eine AGB-Checkbox und plaziert einen Link auf die AGB in unmittelbarer Nähe des abschliessenden Buttons. Wer darauf klickt, akzeptiert die AGB und bestätigt gleichzeitig seine Volljährigkeit. Explizit über eine Checkbox werden jedoch die AGB bei der Kunden-Registrierung einmalig akzeptiert.
Nr. 2 Amazon.de [geschätzter Umsatz 2013 in der Schweiz: CHF 320 Mio]
Amazon verzichtet sowohl im Checkout wie auch in der Registrierung auf das Anklicken einer Checkbox. In unmittelbarer Nähe der Kaufen-Buttons sind die Links für Datenschutz, AGB wie auch die Richtlinien bzgl. Cookie & Werbung plaziert.
Nr. 3 Nespresso.com/ch [geschätzter Umsatz 2013 in der Schweiz: CHF 320 Mio]
Als einziger Vertreter der Top-5 nutzt Nespresso nicht aktivierte Checkboxen im Checkout und plaziert diese erst noch so weit wie möglich auseinander, dass der Kunde suchen darf.
Doch ein Nespresso darf sich das leisten, er agiert ja praktisch aus einer Monopolstellung heraus. Denn die Kapseln gibt es online (fast) nur bei ihnen, „where else“
Nr. 4 Zalando.ch [geschätzter Umsatz 2013: CHF 250Mio]
Zalando verzichtet analog wie Digitec im Checkout bei Bestandskunden auf eine AGB-Checkbox und plaziert einen Link auf die AGB wie auch die Datenschutzbestimmungen in unmittelbarer Nähe des Kaufen-Buttons. Die Links sind visuell nicht mal als solche erkennbar, funktional jedoch einwandfrei.
Nr. 5 LeShop.ch [Umsatz 2013: CHF 158.1 Mio]
LeShop präsentiert im Checkout eine AGB-Checkbox. Bei Bestandskunden ist diese bereits vorgängig aktiviert, so dass ein Klick entfällt.
Bei Neukunden muss diese Checkbox aktiv angeklickt werden. Zudem ein Link auf die AGB in unmittelbarer Nähe des Kaufen-Buttons.
Bonus: SBB.ch [Onlineumsatz 2013: CHF 430 Mio]
Nicht mal die SBB quälen ihre registrierten (Business) Kunden mit dem Anklicken einer AGB-Checkbox sondern verweisen elegant über einen Link auf die gültigen Bedingungen. Und dieser ist nicht mal in unmittelbarer Nähe des Kaufen-Buttons platziert.
Dasselbe gilt für die Mobilen-Anwendungen auf den Smartphones, wo bereits 70% aller elektronischer Tickets verkauft werden.
AGB-Checkbox: Prüfen Sie noch eine Checkbox oder umsatz-optimieren Sie schon?
Lesen Sie im Gastbeitrag von Rechtsanwalt Lukas Bühlmann die rechtliche Bedeutung der AGB-Checkbox und worauf es wirklich ankommt.
Ergänzung (18-Nov-2014):
Auch wenn es weder in der Schweiz noch in Deutschland einen rechtlicher Zwang für diese Checkboxen gibt und sie nachweislich eine Conversions-Hürde darstellen, verlangen anscheinend Kreditkarten-Firmen nach einer solchen und behindern aktiv den E-Commerce.