Nachdem der Nationalrat im Oktober die Vorlage für ein Widerrufsrecht im Onlinehandel abgelehnt und das Geschäft an den Ständerat zurückgewiesen hat, lehnte dieser heute die geplante Regelung ab und stösst einen früheren Entscheid damit um.
Während die Regierung sich in diesem Neuland Internet offensichtlich immer noch überrumpelt fühlt, sind die beiden Parlaments-Kammern nun der realistischen Argumentation gefolgt und sehen im E-Commerce keine solche Gefahr und differenzieren klar zum Haustür- und Telefonverkauf.
„Anders als bei Haustürgeschäften oder beim Telefonverkauf könne der Käufer im Internet nicht überrumpelt werden, ein Widerrufsrecht sei daher nicht angebracht, befand die Mehrheit. So argumentierten auch die Gegner im Ständerat.“
«keinen Grund, jeden Unsinn mitzumachen, den die EU beschliesse»
Es soll keinen einseitigen Schutz für die Konsumenten geben und Händler zu jeder Rücknahme gezwungen werden, so weitere Argumentationen im Ständerat lt. Inside-Channels:
„Die Konsumenten dürften nicht einseitig geschützt werden, die Unternehmen brauchten ebenfalls einen gewissen Schutz, argumentierte Felix Gutzwiller (FDP/ ZH). Er verwies auf so genannte „Zalando-Partys“ für welche extra Kleider bestellt und danach getragen an den Absender zurückgeschickt würden. Ausserdem gebe es keinen Grund, jeden „Unsinn“ mitzumachen, den die EU beschliesse, sagte Gutzwiller.“
Die Schweizer Onlinehändler zeigten sich erfreut und mit Genugtuung, dass ihre Arbeit mit einem freiwilligen Rückgaberrecht und Kulanz offensichtlich honoriert wird. So auch Markus Mahler, CEO von Brack.ch:
Danke an die Politik für den Vertrauensbeweis in unsere Arbeit. RT @vsvch: Ständerat entscheidet gegen ges. Widerrufsrecht im Online-Handel
— Markus Mahler (@cqmblog) 2. Dezember 2014