Die Meldung des Satire-Magazins Der Postillon von vergangener Woche regte zum Schmunzeln an und manch einer musste zwei Mal hinsehen, ob es sich wirklich um einen Scherz handelt.
Denn wie beim Postillon üblich, sind die Meldungen immer sehr gut „recherchiert“ und argumentiert.
„Wie heute aus dem Wirtschaftsministeriums verlautete, benachteiligen die bisherigen durchgängigen Öffnungszeiten des Onlinehandels den regulären Einzelhandel. „Die neue Sonn- und Feiertagsregelung soll faire Wettbewerbsverhältnisse schaffen und gewährleisten, dass der Einzelhandel gegenüber der digitalen Konkurrenz nicht noch weiter ins Hintertreffen gerät“, so ein Sprecher.“
Doch so abwegig die Meldung erscheint, so bleibt sie hoffentlich. Doch wenn man aktuell gerade in Deutschland die Diskussion um den Fahrdienst UBER verfolgt, so wehrt sich die Old-Economy mit allen Mitteln gegen neue Geschäfts- und Vertriebsmodelle, doch aufhalten wird man sie nicht können. In der grössten Schweizer Stadt zeigt man sich da auf Regierungsseite glücklicherweise durchaus entspannter.
Es ist aber noch nicht lange her, da haben auch online die stationären Öffnungszeiten bestimmt.
Da ist es um so erfreulicher, dass in jüngster Vergangenheit in on- wie auch offline Werbemitteln vermehrt Sonderangebote auftauchen, die explizit auf beiden Kanälen gültig sind. Und hier scheint ein Umdenken stattgefunden zu haben und online wird nicht mehr als Konkurrenz betrachtet.
Denn die Angebote sind online meist um einen Tag länger gültig, eben wegen dem „Sonntagsverkauf“.