Seit dem 1. August 2015 sind in der Schweiz (wieder) Zuschläge für Kartenzahlungen verboten. Etwas, was vor allem im Reisegeschäft – insbesondere Flugreisen – wie auch im Handel mit Elektronik gang und gäbe ist.
Soweit die Theorie – und die Praxis? Die Acquirer Institute, welche die Kreditkarten-Verträge mit den Händlern abschliessen, sind nun schon mal vorstellig geworden:
Also doch SPAM? @SIXPayment http://t.co/AVuRALraKJ http://t.co/NiJty3aXfp #Gebührenverbot #Kreditkarte #Handel pic.twitter.com/CKYOsFhC4D
— McKlak (@KDKlak) 3. August 2015
Wie ein Blick auf die Onlineshops im Elektronik-Bereich verrät, ist jedoch (noch) alles beim Alten und Bewährten, die Zuschläge nach wie vor aktuell. Gerade in diesem Sortiment wird mit extrem knappen Margen kalkuliert. Wird das Verbot umgesetzt und alle Zahlungsmittel gleichbehandelt, ist wohl mit marginal steigenden Preisen zu rechnen.
Diese Preissteigerungen werden sicher nicht im Umfang der Zuschläge sein, denn diese sind auf alle Zahlungsmethoden gleichmässig zu verteilen. Und laut aktueller VSV/GfK Statistik lag der Anteil der Kreditkarten-Zahlungen in der Schweiz im vergangenen Jahr bei 12%.
Aktuelle Zuschläge in Elektronik Shops der Schweiz (Stand 3.8.2015)
- Brack.CH – keine Gebühren auf Debit- und Kreditkartenzahlungen.
Kunden mit Sonderkonditionen zahlen 2% Zuschlag(Update 6.8. – Brack verzichtet ab sofort bei allen Kunden auf die Gebühren). - Digitec – 2% auf Kreditkartenzahlungen (online keine Debitkarten)
- Galaxus – 2% auf Kreditkartenzahlungen (online keine Debitkarten)
- Mediamarkt – 2.5% auf Debit- und Kreditkartenzahlungen
- Melectronics – keine Gebühren auf Debit- und Kreditkartenzahlungen
- Microspot – 2.5% auf Debit- und Kreditkartenzahlungen
- Nettoshop – 1.9% auf Debit- und Kreditkartenzahlungen
- PCP – keine Gebühren auf Kreditkartenzahlungen (online keine Debitkarten)
Grundlage der Anti-Diskriminierung
Auslöser für das neue Gesetz ist die von den Behörden verordnete Senkung der Kreditkarten-Kommissionen seitens der Kreditkarten-Institute (sog. Interchange-Fees). Doch die Kreditkarten Firmen scheinen gute Arbeit geleistet zu haben. Sie mussten zwar die tieferen Gebühren schlucken, konnten aber gleichzeitig die Wiedereinführung des Verbots der Preisdifferenzierung auf den 1. August 2015 erwirken, wie der VSV zusammenfasst.
Viele haben innerlich gejubelt und sich auch gefreut, dass die Kreditkartenkommissionen per 1. August 2015 und dann nochmals per 1. August 2017 sinken werden. Endlich rücken die Konditionen langsam in die Nähe des Europäischen „Standards“.
Im ganzen Freudentaumel und Medienberichterstattungen ist aber etwas – aus unserer Sicht viel Spannenderes – völlig untergegangen. Dieser Passus beginnt auf Seite 44 – Paragraph II – unter dem TitelWiederzulassung des Verbots der Preisdifferenzierung.
„Aufgrund der starken Senkung der DMIF, die mit der vorliegenden EVR III verbunden ist, darf das Verbot der Preisdifferenzierung auf den 1. August 2015 wieder eingeführt werden.“
Auch wenn es durch den Wegfall der Zuschläge in Onlineshops zu Preisadjustierungen kommen sollte, so dürften dabei auch die gesunkenen Kreditkartengebühren sich positiv für die Konsumenten auswirken.
Ist es nicht eher so, dass die WEKO es den Kreditkartenunternehmen per 1. August 2015 wieder erlaubt, eine „Gleichbehandlungsklausel“ in ihre Verträge aufzunehmen? Von einem eigentlichen Verbot der Zusatzgebühren kann dann ja keine Rede sein, vielmehr müss(t)en Händler erst reagieren, wenn ihnen angepasste Verträge unterbreitet werden (was aber allenfalls schon passiert ist)?
Der genaue Wortlaut in der Verfügung der Weko findet man unten. Six hat als Acquirer seine Händler mit Newsletter vom 29.7.2015 über diese Anpassung / Verbot informiert. Daher ist auch die Rede von einem Verbot und nicht von einem Gesetz.
wie oben im Artikel erwähnt haben einige Onlineshops immer noch die Zuschläge für Kreditkarten und reagieren nicht auf eine entsprechende Anfrage. Gibt es eine Möglichkeit diese Shops zu melden dass diese gezwungen werden können die Gebühren aufzuheben?
Als ob ein Grossunternehmen wie digitec/Galaxis HEUTE noch um die 2% Kreditkarten Kommission bezahlen würde.. Eher um die +/- 1.0%. Das ist Betrug am Kunde.
Hab grad ein Flug bei der SWISS gebucht. Die erheben eine satte Gebühr von 11.00 CHF (Flug 290.-). Ich hab die SWISS angeschrieben. Bin gespannt ob sie darauf reagieren.
Mit Easyjet einen Flug gebucht – natürlich mit Zuschlag. Dan auf deren Facebook Seite nachgefragt, wann die Gebühr von der Homepage entfernt wird und wie ich mein Geld zurück bekomme. Daraufhin von einem Kundendienst aus dem Osten angeschrieben worden, dass ich meine Angaben geben soll. Das habe ich getan und seit dann nichts mehr gehört. Ich melde das Thema mit Verweis zu diesem Blog mal an den Kassensturz. Dann wird das sicher abschliessend geklärt und national informiert. Wird vermutlich auch mehr Druck auf die Händler ausüben, als wenn einzelne Kunden nachfragen.
Die WEKO hat sich einmal mehr auf einen Kuhhandel eingelassen:
„f1. Die Senkung auf die dDMIF von 0.44% erfolgt in zwei Schritten. In einem ersten
Schritt per 1. August 2015 sind die branchen- und transaktionsspezifischen DMIF so zu
senken, dass die ActDMIF den Wert von 0.7% nicht übertrifft. Die zweite Senkung auf
den Wert von 0.44% hat dann per 1. August 2017 zu erfolgen.“
In der EU liegt die Vorgabe bei 0.30% – in der Schweiz also wieder horrende 50% mehr und das auch erst ab 01.08.2017. Zudem ist dies nur ein Bestandteil der anfallenden Kosten – zumindest nun transparent geregelt, was nicht auch die weiteren Kosten zutrifft, welche ja nach Branche und/oder Acquirer variieren.
Nicht zu vergessen:
„Aufgrund der starken Senkung der DMIF, die mit der vorliegenden EVR III
verbunden ist, darf das Verbot der Preisdifferenzierung auf den 1. August 2015 wieder
eingeführt werden.“
DARF und nicht MUSS heisst es hier. SIX Payment Services und Aduno SA geben vor, dass dies zwingend nötig sei und das man gebüsst wird von MasterCard/VISA. Behauptet ist aber nicht bewiesen!
Meiner Meinung nach werden mit dieser Massnahme 88% der Kunden zuunrecht mit versteckten Aufschlägen belastet. Ich halte diesen Entscheid für sehr fragwürdig.
An microspot.ch
Eben wollte ich ein Produkt bei Ihnen bestellen. Beim Abwickeln der Bestellung musste ich feststellen, dass Sie einen Kredikartenzuschlag von 2 % verlangen. Nun ist dieser Zuschlag gemäss meinen Kenntnissen seit dem 1. August 2015 nicht mehr erlaubt (vergleich einvernehmliche Regelung III (EVR III) zwischen der Schweizer Wettbewerbskommission und der Kartenindustrie von Ende 2014).
Gerne möchte ich von Ihnen erfahren, weshalb Sie trotz der oben erwähnten Regelung immer noch eine Zuschlag auf Kreditkartenzahlungen verlangen?
An Cornercard
[…]
Ich stelle nun fest, dass diverse Internethändler bei Zahlung mit der Kreditkarte noch immer Kartenkommissionen verlangen. Den Medien entnehme ich, dass man sich an die Kreditkartenherausgeber wenden soll, wenn ein Händler auf eine Produktbestellung Kreditkartengebühren zuschlägt.
Ich möchte nun bei Microspot.ch ein Produkt bestellen, auf das eine Kreditkartengebühr von 2 % aufgeschlagen wird. Soll ich nun nach der Bestellung den regelwidrigen Kredikartenzuschlag bei Ihnen monieren? Werden Sie nach dieser Monierung beim Händler vorstellig werden? Oder muss ich mich allenfalls direkt an die WEKO wenden?
In Fällen von Kredikartengebühren-Erhebungen durch die Händler unbedingt beim Kredikartenherausgeber vorstellig werden. Dieser wird dann beim Händler intervenieren und ihn auf sein gesetzwidriges Verhalten aufmerksam machen. Die vom Kredikartenhändler erhobene Gebühr wird einem zurückerstattet. Das Ganze Prozedere bin ich eben mit Cornercard am Durchziehen.