Das aktuelle Urteil des Bundesgerichts zu Versand-Apotheken hat es in sich (Mitteilung zum Urteil als PDF). Demnach dürfen ohne vorliegendes Rezept überhaupt keine Medikamente mehr versandt werden.
Und dies gilt notabene auch für Medikamente der sog. C- und D-Kategorien, welche Stationär absolut rezeptfrei erhältlich sind wie Aspirin oder gar Kamilosan wie der Tages-Anzeiger resümiert:
Für den Online-Verkauf und Versand von Medikamenten braucht es in jedem Fall ein Rezept. Das gilt auch für Produkte, die in Apotheken rezeptfrei abgegeben werden, wie etwa Aspirin oder Kamillosan.
Dies trifft Europas führende Versandapotheken wie ZurRose.ch besonders hart, welche im vergangenen Jahr alleine in der Schweiz einen Umsatz in drei-stelliger Millionen-Höhe erzielte, wie deren Gründer Walter Oberhänsli kürzlich in der NZZ mitteilte (Das Amazon-Modell für Medikamente):
Zur Rose beliefert in der Schweiz 3500 selbstdispensierende Ärzte und erzielt so 300 Mio. Fr. Umsatz. Das Versandgeschäft in der Schweiz hat rund 190 000 Kunden und generiert einen Erlös von 100 Mio. Fr. In Deutschland setzte die Firma im vergangenen Jahr mit 1,8 Mio. Kunden 500 Mio. Fr. um.
Dass dies den Apothekern nicht gefällt ist klar und dass sie damit ihre Apothekerpreise in Gefahr sehen, ebenso (Politiker würgen effizienten Medikamenten-Versandhandel ab).
Das Urteil ist so weltfremd und wäre vergleichbar, als müsste man zum online Schuhe kaufen ab sofort ein orthopädisches Gutachten vorlegen, würde die Schuh-Lobby bspw. gegen Zalando marschieren.
Und selbstverständlich können als (stationär) rezeptfrei kategorisierte Medikamente der C- und D-Kategorien problemlos bei ausländischen Versand-Apotheken online bestellt werden, was den Entscheid noch unverständlicher macht. Zum Glück hat Zur Rose auch einen deutschen Ableger.
Immerhin hat sich ein Richter gewagt, das Urteil als „grotesk“ und „absurd“ zu bezeichnen wenn auch die Bundesrichter lediglich nach den vom Parlament gemachten Gesetze richten können. Und wer für die Apotheker-Mafia im Parlament sitzt, lässt sich einfach auf Lobbywatch eruieren oder im Interessenbindungsverzeichnis nachlesen (PDF).
Apropos Parlament; in gut 2 Wochen wird ein neues gewählt. Ob man dann die Vertreterin und ganz nebenbei die Ehefrau des Präsidenten des Zürcher Apothekenverbandes noch wählen soll, ist jedem selber überlassen.
Sankt Galler Wählern sei an dieser Stelle mit Marcel Dobler, Mitgründer von Digitec, ein Vertreter des E-Commerce empfohlen, wenn man vermehrt digitales Gedankengut und Entrepreneurship in Bern unterstützen möchte (Digitec Mitgründer Marcel Dobler kandidiert für den Nationalrat 2015).
Oder mit Marcel Dobler auch jemanden, der sich mit dem Preispranger aktiv gegen überhöhte Preise in der Schweiz einsetzt. Diese Schlacht hat man im Bereich Medikamente leider vorerst verloren.