Weil sich die Apotheker-Lobby durchgesetzt hat, können in der Schweiz rezeptfreie Medikamente nur gegen Rezept verschickt werden. Ja, richtig gelesen, Rezeptfreies gegen Rezept.
Dies führte in den letzten Jahren immer wieder zu grotesken Situationen (Falsches Spiel und Placebo Argumente der Apotheker Lobby) oder abstrusen Vergleichen (Teufelszeugs: Schon Kaiserin Maria Theresia hat Medikamenten-Onlinehandel verboten).
Doch gerade in der aktuellen Situation der Corona-Pandemie wo jeder Gang ausser Haus einer zu viel ist wäre es allerhöchste Zeit, diese weltfremde Bestimmung zu lockern oder ganz aus dem Gesetz zu streichen.
Europas grösste Versandapotheke Zur Rose fordert nun von der Schweizer Regierung zumindest während dem ausgerufenen Notstand eine befristete Ausnahmebewilligung für den Versand rezeptfreier Notfall-, Erkältungs- und Grippe-Arzneimittel (OTC-Medikamente).
Versandapotheken können jetzt einen wirksamen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung leisten.
Sie helfen, das Coronavirus einzudämmen und sie entlasten stationäre Apotheken und deren exponiertes Personal.
Nun wäre die Gelegenheit, den Fehler im System zu korrigieren. Was stationär ohne Rezept verkauft werden kann, soll von Online-Versandapotheken mit entsprechenden Schutzmechanismen und Beratungsmöglichkeiten ebenfalls ohne Rezept verkauft werden können.
Gleich lange Spiesse für alle – vorerst zum Schutz der Bevölkerung während des Notstandes – dann auf Dauer.
