Wer gedacht hat, Donald Trump sei ein schlechter Verlierer, hat das Selbstmitleidspotential der Schweizer Apotheker unterschätzt.
Auslöser war der heutige Freispruch von zur Rose Gruppe CEO Walter Oberhänsli, dem Chef der grössten Online-Apotheke Europas:
Das Bezirksgericht Frauenfeld hat Walter Oberhänsli an der heutigen Urteilsverkündung im Zusammenhang mit der Anklageerhebung betreffend Versand von rezeptfreien Medikamenten und Entschädigungen für elektronisch rezeptierende Ärzte vollumfänglich freigesprochen.
Die Klage basiert auf einer Strafanzeige von pharmaSuisse, dem Verband der Schweizer Apotheker, die heute mit nachfolgender Medienmitteilung irritieren:
Während die Herausforderungen für den Schweizer Detailhandel heute erneut durch den angekündigten Shutdown aufs massivste verschärft wurden, haben die Schweizer Apotheker einmal mehr Angst um ihre Pfründen und pochen auf Besitzstandswahrung und dem Festhalten an mehr als veralteten Zöpfen.
Dass man dabei gar zu Straftaten motiviert („Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer, kümmert euch nicht ums Gesetz…„), ist nicht nur eine neue Qualität, sondern hat das Niveau der Diskussion auf einen neuen Tiefpunkt gebracht.
Oder wie es auf LinkedIn auf den Punkt gebracht wurde:
Was pharmaSuisse anderen verbieten will, den Versand von rezeptfreien Medikamenten, beanspruchen sie für sich selbst. Dies hat unter anderem auch ein Selbsttest vor drei Jahren bereits belegt: Falsches Spiel und Placebo Argumente der Apotheker Lobby.
Seit Jahren kämpfen die Apotheker im In- und Ausland gegen den Fortschritt und klammern sich an ihr verjährtes Geschäftsmodell – ein Trauerspiel, dem wir schon seit Längerem beiwohnen müssen:
- Teufelszeugs: Schon Kaiserin Maria Theresia hat Medikamenten-Onlinehandel verboten
- Apothekerpreise: Politiker würgen effizienten Medikamenten-Versandhandel ab
- Bittere Pille für Schweizer Versand-Apotheken
- Schluss mit dem Humbug – wann erlaubt der Bund den Versand rezeptfreier Medikamente?
- Digitalisierung in der Pharmabranche: Bittere Pille oder Balsam für die Apotheker?
Wie Oberhänsli richtig anmerkt, geht es bei der Angelegenheit um das grössere Ganze:
Als Unternehmen sehen wir uns mit diesem Gerichtsentscheid in unserem Anliegen bestärkt, die Gesundheitsversorgung dank der Digitalisierung kostengünstiger, besser zugänglich und sicherer zu gestalten.
Der dringende Bedarf einer weitergehenden Digitalisierung im schweizerischen Gesundheitssystem kam gerade während der Corona-Krise prononciert zum Ausdruck.
Das faktische Versandverbot von rezeptfreien Medikamenten wird mehr und mehr zu einem Relikt, welches im gegenwärtigen Umfeld als anachronistisch und in Corona-Zeiten sogar als gesundheitsschädigend zu beurteilen ist.
Und weiter zum elektronischen Rezept:
Dringend wäre nun auch die verpflichtende Einführung des elektronischen Rezepts, nachdem zahlreiche Studien belegen, dass dieses die Patientensicherheit erhöht und Folgekosten, wie sie durch Medienbrüche und das Fehlen digitalisierter Prozesse entstehen, vermeidet.
Wer mehr zur aktuellen Strategie von zur Rose erfahren will, dem sei der Videomitschnitt mit dem zur Rose Schweiz Chef Walter Hess an der letztjährigen Connect – Digital Commerce Conference empfohlen: