Widerrufsrecht in der Schweiz halb vom Tisch

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Der Nationalrat hat diese Woche über das Widerrufsrecht debattiert und das Geschäft abgelehnt rsp. zurück an den Ständerat gegeben („der Kantonskammer“ im Schweizer Parlament).

Die Parlamentarier zeigten sich glücklicherweise weniger überrumpelt als der Bundesrat und haben eingesehen, dass Haustür-, Telefon- und Onlineverkauf grundsätzlich unterschiedliche Dinge sind.

Ist damit das Widerrufsrecht passé in der Schweiz?

Noch nicht ganz, denn die Volksvertreter haben’s geschafft, eine grundsätzlich sehr einfache Anpassung des bestehenden Geschäfts – die Ausdehnung des heute bereits mit einem Widerrufsrecht belegten Haustürgeschäfts auf den Televonverkauf – zu verkomplizieren, was leider nicht wirklich etwas Aussergewöhnliches ist.

Besondere Trouvaillen finden sich im Transkript der parlamentarischen Diskussion, um die gleichbehandlung von Telefon- und Onlineverkäufen. Onlinern dürften darüber Schmunzeln oder es wird ihnen das Lachen vergehen, wenn sie das Niveau rsp. die Kompetenz im Parlament beurteilen:

von Graffenried Alec (G, BE): Sie beantragen dort ja, dass den Bestimmungen nur auf telefonischem Wege zustande gekommene Verträge unterliegen sollen, nicht aber andere Fernabsatzverträge. Was halten Sie davon, wenn ein Vertrag über eine Telefonleitung, aber im Internet abgeschlossen wird? Und was halten Sie davon, wenn umgekehrt ein Vertrag über eine Internetleitung abgeschlossen wird, aber telefonisch, also beispielsweise über Skype? Glauben Sie nicht, dass die Bestimmung mit Ihrer Formulierung gar nicht umsetzbar ist?

Die Fassungslosigkeit des VSV ist stellvertretend für die Abstrusität der Situation:

Den bestehenden Gesetzesartikel nehmen, den Begriff Haustürgeschäft mit dem Wort Sprachtelefonie (oder ähnlich) ergänzen und fertig ist das Gesetz im Sinne des Initianten.  (…) Ein für alle mal: Telefonverkauf hat nichts mit Online-Handel zu tun und wenn man einen Anruf über Skype (welcher Telefonverkäufer macht das überhaupt?) mit Internethandel gleich setzt, dann fehlen mir immer noch die Worte…. 

Die Sorge der Onlinehändler über das drohende Widerrufsrecht ist noch nicht gebannt, aber ein gut hörbares Aufatmen ist doch wahrzunehmen.



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Thomas Lang, Betriebsökonom und Wirtschaftsinformatiker, unterstützte Unternehmen bei der Strategieentwicklung von digitalen Vertriebsmodellen, beim Aufbau von digitalen Geschäftsmodellen, bei Expertisen rund um Onlinehandel und der operativen Umsetzung im Bereich Organisation, Prozesse, Innovation, Change-Management und Unternehmenskultur. Er ist Gründer der Carpathia AG, der unabhängigen und neutralen Unternehmensberatung für Digital-Business, E-Commerce und Digitale Transformation im Handel. Zudem ist er Autor von zahlreichen Fachartikeln und -studien, Dozent für Online-Vertriebsmodelle an verschiedenen Hochschulen sowie gefragter Keynote-Speaker zu E-Commerce und Digital Transformation im Handel. Er ist Initiator und Organisator der Connect - Digital Commerce Conference sowie des Digital Commerce Awards. Der von ihm gegründete Carpathia Digital-Business-Blog (https://blog.carpathia.ch) zählt im deutsch-sprachigen Raum zu den wichtigsten unabhängigen Publikationen im Digitalen Handel. Medien bezeichnen ihn als digitalen Vordenker, zitieren und interviewen ihn regelmässig . Am Mittwoch 17. November hat Thomas Lang für immer die Augen geschlossen.

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