Heute liess die Landesregierung verlauten, dass man die Einführung eines allgemeinen 14-tägigen Widerrufsrecht begrüsse. So der Bundesrat in einer Stellungnahme auf eine parlamentarische Initiative.
„Das 14-tägige Widerrufsrecht soll folglich Verträge umfassen, die geschlossen werden, ohne dass sich die Vertragsparteien physisch begegnen. Weil die Konsumentin oder der Konsument bei solchen Verträgen überrascht oder überrumpelt werden und oft den Vertragsgegenstand vor dem Vertragsschluss nicht prüfen kann, besteht ein erhöhtes Schutzbedürfnis.“
Dies leider ein weiterer Schritt von Parlament und Regierung, Online und Telefon gleichzustellen, was von wenig Verständnis der Materie zeugt.
Kommt das Widerrrufsrecht für den Onlinehandel, darf man über die Folgen nur spekulieren. Es wird schwieriger für kleinere Händler und jeder wird das Risiko des Widerrufs einkalkulieren müssen, was sich wohl auf die Preise niederschlagen wird.
Ob man damit schwarze Schafe fängt, bleibt fraglich. Und die grossen Onliner der Branche gewähren ohnehin ein Widerrufsrecht – es ginge auch ohne Gesetz.
Oder muss der ultra-transparente Onlinehandel ausbaden, was die nervigen Telefonverkäufer „verbrochen“ haben? Eine differenzierte Betrachtung wäre auch auf gesetzgebender Ebene wünschenswert.
Ich denke dass sich der Markt selbst etwaiger schwarzer Schafe entledigt. Denn wem Kundenkebenszyklen egal sind (bewusst oder unbewusst), wird im Wettbewerb nicht bestehen können.
Ach – und ob die jüngst eingerichtete Ombudsstelle den Bedarf wohl relativieren kann?