Pünktlich zum Schweizer Nationalfeiertag werden auch Schweizer Onlineshops gezwungen sein, sich ausländischem Recht unterzuordnen. Es wird dabei nicht Schillers Gesslerhut sein. Und das Nichtbefolgen wird auch keinen Schuss mit der Armbrust auf den Apfel zur Folge haben, welcher der Sohn auf dem Kopfe trägt. Soweit zum historischen philosophischen Exkurs.
Nein, 2012 geht es um etwas ganz anderes.
Ab dem 1. August tritt die Buttonlösung in Deutschland in Kraft. Was es genau auf sich mit dieser Buttonlösung hat, darüber hat unser Gastautor Lukas Bühlmann bereits im März berichtet. Zudem hat Lukas kürzlich im Tages-Anzeiger auf die rechtlichen Konsequenz detailliert aufmerksam gemacht.
Und selbstverständlich ist es nicht eine Übernahme ausländischen Rechts per-se sondern Schweizer Shops mussten sich schon immer den Gesetzen im Zielmarkt anpassen, in welche sie verkaufen wollen. Denn im E-Commerce gilt das Recht am Ort des Konsumenten, in diesem Fall das per morgen geänderte Verbraucherschutzgesetz in Deutschland.
Betroffen sind damit primär alle Onlineshops, die ihre Leistungen auch an Kunden in Deutschland anbieten oder explizit nicht ausschliessen. Für diese gilt ab morgen, dass der Knopf (Button), der unmittelbar vor Absenden einer Bestellung getätigt wird, eindeutig beschriftet wird, dass der Klick eine Zahlungsverpflichtung zur Folge hat.
Oder anders gesagt:
nicht mehr zulässig | ab 1. August 2012 |
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Rein schon aus Verständnis- und Layoutgründen, dürfte sich der Button „kaufen“ aufdrängen. Dieser impliziert, dass der Klick eine Kostenfolge haben wird. Wogegen „bestellen“ als nicht eindeutig und damit ab morgen von den Gesetzgebern als nicht mehr zulässig eingestuft wird.
Wie sich die verschiedenen Button-Beschriftungen auf die Conversionrate auswirken, hat der Conversiondoktor bereits an zwei Beispielen untersucht und freundlicherweise diese Ergebnisse auch publiziert.
Während die Umbenennung in Onlineshops noch relativ einfach vonstattengeht, dürfte dies Betreibern von mobilen Shopping-Anwendungen bereits etwas mehr Kopfzerbrechen bereiten. Denn durch den limitierten Bildschirm ist der Platz äusserst begrenzt. Aber ein kurzes Test hat gezeigt, dass auch hier die Anpassungen ohne grosse Schwierigkeiten möglich sind.
Ein Beispiel, wo gar Platz gewonnen wurde, zeigt die Amazon iApp. Diese wurde per gestern 30.7.2012 im AppStore aktualisiert und auf die neue Buttonlösung angepasst. Hier wurde der Button gar etwas kleiner in der neuen Umsetzung.
vor dem Update | nach dem Update |
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Noch bleiben wenige Stunden Zeit, um den Shop ab morgen gesetzeskonform zu gestalten. Oder dann, Deutschland als Zielmarkt explizit auszuschliessen. Diese Regelung wird binnen zwei Jahren übrigens auch von der EU übernommen.
In diesem Zusammenhang verweisen wir nochmals auf eine weitere Änderung für Schweizer Onlineshops, die bereits früher in diesem Jahr per 1. April in Kraft getreten ist.
Die Beschriftung des Knopfs mit „Kaufen“ oder „Jetzt kaufen“ wie es Amazon macht, eignet sich vor allem für wiederkehrende Kunden, die bereits eingeloggt sind und ohne weitere Angaben einkaufen können. Muss der Kunde vorher in verschiedenen Schritten Adresse, Liefertermin, Versandart, Zahlungsart oder anderes eingeben, so empfehlen wir unseren Kunden „Einkauf abschliessen“ zu verwenden, da dies am Ende eines Prozesses logischer erscheint und diese Beschriftung laut verschiedenen Interpretationen dem neuen deutschen Gesetzt ebenfalls entsprechen soll.