Retouren-Postulat: Am Ziel vorbeigeschossen

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Diese Woche waren wieder einmal Retouren im Onlinehandel ein Thema in den Medien. Auslöser dafür war das Postulat «Verursacherprinzip bei Retouren im Online-Versandhandel anwenden» der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-S), das am Montag vom Ständerat mit 34 zu 8 Stimmen klar angenommen wurde. Damit hat er den Bundesrat beauftragt, die Anwendung des «Verursacherprinzips» bei Retouren im Onlinehandel zu prüfen. Dabei sind nebst verpflichtenden Bestimmungen auch finanzielle Anreize wie z. B. eine Lenkungsabgabe zu untersuchen.

Die Schweizer Handelsverbände, der HANDELSVERBAND.SWISS und Swiss Retail Federation haben sich beide bereits gegen das Postulat ausgesprochen.

Wir haben die Begründung des Ständerats für die Annahme des Postulats mit grossem Interesse gelesen und gehen in diesem Beitrag darauf ein.

Begründung des Ständerats — Quelle: Parlament.ch

Der Ständerat will also folgende zwei Fehlanreize von Retouren verhindern:

  1. «Einen volkswirtschaftlichen, weil den Händlern zusätzliche Kosten entstehen und Einnahmen entgehen. 
  2. Einen ökologischen, weil gebrauchsfähige Gegenstände im Abfall landen und zuvor über grosse Distanzen hin- und hertransportiert werden.»

Der Bundesrat hatte zuvor die Ablehnung des Postulates empfohlen. Seine Begründung ist in der Stellungnahme von Ende November nachzulesen. Unter anderem stellt der Bundesrat klar, dass er «nach wie vor keine ausreichende Rechtfertigung für einen solchen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit [sieht], da die ökologischen Gesamtwirkungen solcher Massnahmen unklar sind». Dies gelte sowohl für die Effekte auf das Verkehrsaufkommen als auch auf das Thema Zerstörung von Retouren, da es keine Hinweise gebe, dass in der Schweiz in grösserem Masse Neuwaren im Non-Food zerstört würden. Auch die weiteren aufgeführten Gegenargumente sind sinnvoll und nachvollziehbar.

Auch wir wissen bis zum heutigen Zeitpunkt von keiner Studie, die einen negativen ökologischen Gesamteffekt nachweisen kann, obwohl dies immer wieder zum Thema gemacht wird, wovon ältere Artikel aus unserem Blog zeugen (Onlineshopping in der Regel ökologischer als Einkauf im Ladengeschäft (2019); Kaum Retouren-Vernichtung, reduziertes CO2 und mehr Recycling – so ökologisch ist der Onlinehandel (2020)). Oder, um das jüngste Beispiel zu nennen, den Greenpeace-Retouren-Vernichtungs-Shitstorm gegen Galaxus (hier gibt es Galaxus‘ Antwort darauf zu lesen).

Zumal schon das Nachhaltigkeits-Argument sehr schwach ist, ist es für uns entsprechend schwierig zu verstehen, warum das Postulat vom Ständerat trotzdem angenommen wurde. Denn auch das Argument des volkswirtschaftlichen Schadens für Händler ist nicht schlüssig.

Retourenquote: Die Produktkategorie ist entscheidend

Bei der Schweizer Retourenquote von durchschnittlich 7 Prozent zitiert der Ständerat den E-Commerce-Stimmungsbarometer 2022 der Post und der HSLU, bei dem 230 Onlinehändler teilgenommen haben. Richtigerweise wird darauf hingewiesen, dass diese Quote je nach Anbieter unterschiedlich sein kann: In der Modebranche ist sie mit Abstand am höchsten, gemäss der Studie für Bekleidung und Accessoires bei 20 Prozent, gefolgt von Sport und Freizeit von 10 Prozent. Andere Segmente, wie Möbel, Haushaltswaren oder Kosmetika weisen eine Retourenquote von 3–4 Prozent auf.

Durchschnittliche Retourenquoten nach Produktkategorie [Basis: alle Onlineshops, die eine geschätzte Retourenquote für im Onlineshop verkaufte Produkte angegeben haben und die nur Produkte der entsprechenden Kategorie verkaufen bzw. wo Produkte der entsprechenden Kategorie am stärksten zum Unternehmensumsatz beitragen] — Quelle: Onlinehändlerstudie 2022 Retourenmanagement im Onlinehandel (Post & HSLU)
In der Ständerat-Begründung ebenfalls explizit genannt wird Zalando: «Einer der grössten europäischen Online-Händler (Zalando) gibt seine Retourenquote für das Jahr 2020 mit 50% an.» Mit Zalando wird eines der extremsten Beispiele genannt, das man für den Schweizer Onlinehandel nennen kann. Er trägt als umsatzstärkster Onlinehändler in der Schweiz auch erheblich zur Schweizer Retourenquote bei. Nur Pech, dass mit einer Schweizer Gesetzesänderung der deutsche Fashion-Onlinehändler vermutlich nicht betroffen wäre. Oder wie auch der Bundesrat in seiner Ablehnung bereits formuliert hatte: «Schliesslich wäre es komplex, Onlinehändler mit Sitz im Ausland in entsprechende Massnahmen einzubinden.»

Die Sache mit der Benachteiligung

In der Begründung wird von Benachteiligung gesprochen. Benachteiligt würden Kunden, die sorgfältig und mit ernsthaften Kaufabsichten bestellen. Dies, weil sie die vom Händler eingepreisten Kosten für die Retouren anderer mittragen müssten. Für den Fashion-Onlinehandel mag dies bis zu einem gewissen Grad zutreffen und dort sehe ich auch den grössten Einfluss auf das Einkaufsverhalten, sollten Retouren plötzlich kosten. Bei den meisten anderen Kategorien ist die Retourenquote so tief, dass hier nicht wirklich von Benachteiligung die Rede sein kann. Und ganz abgesehen davon: Ist es wirklich die Aufgabe des Staates, sich über eine solche Form der Benachteiligung von Kunden Gedanken zu machen?

Eine effektive Benachteiligung würde hingegen für Schweizer Händler gegenüber ausländischen Onlinehändlern entstehen, wenn für diese die neue Gesetzgebung nicht angewendet würde. Wir sprechen nicht nur wie oben von Zalando, sondern vor allem auch von Online-Plattformen aus China, Shein und Temu, die in der Schweiz auf dem Vormarsch sind. Wie gehen diese mit Retouren um? Nicht selten so: Der Kunde soll die Produkte doch einfach behalten, eine Rücksendung sei zu aufwändig. Kunden können also nach Lust und Laune bestellen, wenn etwas nicht gefällt, behalten oder selbst vernichten. Wenn das kein Fehlanreiz ist. Und wie steht es hier mit der Nachhaltigkeit? Immerhin wird damit CO2 für den Rückversand gespart.

Stutzig macht uns auch das Argument der Benachteiligung von Onlinehändlern gegenüber dem Detailhandel: «Nebenbei würden damit auch gleich lange Spiesse zwischen Onlinehändlern und stationären Detailhändlern geschaffen. Bei Letzteren müssen Kunden und Kundinnen auch immer selbst die Ware vor Ort retournieren und tragen damit die Kosten (Zeit und Transport) selbst.» Während im Handel dieses «online gegen stationär» schon länger kein Thema mehr ist, scheint es in der Politik noch hochaktuell.

Umsetzung unpraktikabel

Das Parlament macht in seiner Begründung einen Vorschlag, wie eine Korrektur von Fehlanreizen für Kunden vorgenommen werden könnte: Eine Lenkungsabgabe soll mittels vorgezogener Retourengebühr erhoben werden. Wenn die bestellten Produkte behalten werden, wird diese zurückerstattet. Einen solchen Prozess zu etablieren würde für Onlinehändler wieder hohe Mehraufwände und Kosten bedeuten.

Es scheint fast, als wurde vergessen, dass Händler auch keine unnötigen Retouren wollen: Weil Retouren die Onlinehändler viel kosten, arbeitet die Branche seit Jahren daran, diese mit verschiedenen Massnahmen und Features zu senken. Diese reichen von der Optimierung der Produktdaten (Bilder, Attribute, Beschreibungen) über Grössenberatungs-Features bis hin zu Reward-Systemen bei denen Kunden mit wenig Retouren belohnt werden.

Gedankenspiel

Und weil wir so schön in Fahrt sind noch ein Gedankenspiel, was passieren würde, wenn die Lenkungsabgaben auch für ausländische Onlineshops geltend gemacht werden könnten. Würden die Retouren abnehmen? Wir denken nicht. Zalando zum Beispiel, würde die Kosten vermutlich teilweise übernehmen mit günstigeren Produktpreisen, Anpassungen der Marktplatzkonditionen, Gutscheinen für freie Retouren. Falls dies alles nicht möglich wäre, würden wohl durchaus gewisse Leute bewusster bestellen. Da Retouren aber die «Umkleidekabine» des E-Commerce sind, würden Retouren mittelfristig nicht zurückgehen, sondern die Konsumenten würden dafür bezahlen.

Passend zum Thema: Nachhaltigkeit wird ausgezeichnet

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